Gesetze / VO (EU) 2016/161

VO (EU) 2016/161

Art 10 Überprüfung der Sicherheitsmerkmale

Stand: 02.10.2026

4 Entscheidungen

Bei der Überprüfung der Sicherheitsmerkmale überprüfen die Hersteller, Großhändler und zur Abgabe von Arzneimitteln an die Öffentlichkeit ermächtigten oder befugten Personen Folgendes:

a) die Echtheit des individuellen Erkennungsmerkmals;

b) die Unversehrtheit der Vorrichtung gegen Manipulation.

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