Art 34 (ex-Artikel 28 EGV)
Stand: 22.07.2026
Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten.
Wird zitiert von 406 Entscheidungen zu Art 34 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 09.07.2015 – C-198/14
- EuGH, 12.11.2015 – C-198/14Freier Warenverkehr: Vereinbarkeit einer Verbrauchsteuer auf Getränkeverpackungen sowie einer Einzelhandelserlaubnis für den Versandhandel mit alkoholischen Getränken mit dem Unionsrecht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- EuGH, 22.09.2016 – C-525/14Zitiert von 9
- EuGH, 12.11.2020 – C-400/19
- EuGH, 28.01.2014 – C-573/12
- OVG NRW, 21.05.2025 – 21 A 2002/23Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- EuGH, 16.07.2026 – C-606/26Freier Warenverkehr: Vereinbarkeit von Lkw-Fahrverboten und Verkehrsdosierungen im Inntal mit Art. 34 und 35 AEUV Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuGH, 25.06.2026 – C-521/26Elektrizitätsbinnenmarkt: Vereinbarkeit nationaler Krisenbeiträge auf Stromerlöse sowie von Sonderabgaben auf Ausfuhrgeschäfte mit dem Unionsrecht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 12.06.2026 – 22 D 33/24.NEZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 34 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.