Gesetze / AEUV

AEUV

Art 274 (ex-Artikel 240 EGV)

Stand: 22.07.2026

29 Entscheidungen

Soweit keine Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union aufgrund der Verträge besteht, sind Streitsachen, bei denen die Union Partei ist, der Zuständigkeit der einzelstaatlichen Gerichte nicht entzogen.

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