Gesetze / AEUV

AEUV

Art 272 (ex-Artikel 238 EGV)

Stand: 22.07.2026

53 Entscheidungen

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für Entscheidungen aufgrund einer Schiedsklausel zuständig, die in einem von der Union oder für ihre Rechnung abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vertrag enthalten ist.

Art 271 Art 273