Art 317 (ex-Artikel 274 EGV)
Stand: 22.07.2026
Die Kommission führt den Haushaltsplan zusammen mit den Mitgliedstaaten gemäß der nach Artikel 322 festgelegten Haushaltsordnung in eigener Verantwortung und im Rahmen der zugewiesenen Mittel entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung aus. Die Mitgliedstaaten arbeiten mit der Kommission zusammen, um sicherzustellen, dass die Mittel nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet werden.
In der Haushaltsordnung sind die Kontroll- und Wirtschaftsprüfungspflichten der Mitgliedstaaten bei der Ausführung des Haushaltsplans sowie die damit verbundenen Verantwortlichkeiten geregelt. Darin sind ferner die Verantwortlichkeiten und die besonderen Einzelheiten geregelt, nach denen jedes Organ an der Vornahme seiner Ausgaben beteiligt ist.
Die Kommission kann nach der gemäß Artikel 322 festgelegten Haushaltsordnung Mittel von Kapitel zu Kapitel oder von Untergliederung zu Untergliederung übertragen.
Wird zitiert von 32 Entscheidungen zu Art 317 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 16.02.2022 – C-157/21Zitiert von 13
- EuGH, 16.02.2022 – C-156/21Europäisches Haushaltsrecht: Konditionalitätsregelung zum Schutz des Unionshaushalts bei Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- EuGH, 02.12.2021 – C-156/21Zitiert von 1
- EuGH, 16.07.2020 – C-378/16Zitiert von 19
- EuGH, 03.05.2018 – T-48/16Zitiert von 5
- EuGH, 16.05.2013 – C-292/11
Zuletzt entschieden
- EuG, 15.07.2026 – T-466/26Außervertragliche Haftung der Union: Voraussetzungen der Zinspflicht nach Nichtigerklärung eines Beschlusses über eine finanzielle Berichtigung im Rahmen des ELER Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuG, 02.07.2025 – T-131/24
- EuG, 05.02.2025 – T-830/22Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 317 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.