Art 241 (ex-Artikel 208 EGV)
Stand: 22.07.2026
Der Rat, der mit einfacher Mehrheit beschließt, kann die Kommission auffordern, die nach seiner Ansicht zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele geeigneten Untersuchungen vorzunehmen und ihm entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Legt die Kommission keinen Vorschlag vor, so teilt sie dem Rat die Gründe dafür mit.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu Art 241 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 08.09.2016 – C-3/15
- EuGH, 12.09.2013 – C-63/12
- EuGH, 12.09.2013 – C-196/12
- EuGH, 19.12.2019 – C-418/18Europäische Bürgerinitiative: Ermessen der Kommission bei der Entscheidung über Folgemaßnahmen zu einer unterstützten Initiative Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- EuGH, 29.07.2019 – C-418/18
- EuG, 23.04.2018 – T-561/14Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- EuGH, 22.02.2024 – C-54/22
- VG Köln, 12.01.2024 – 18 L 1508/23Zitiert von 1
- EuGH, 20.01.2022 – C-899/19Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 241 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.