Art 241 (ex-Artikel 208 EGV)
Stand: 22.07.2026
Der Rat, der mit einfacher Mehrheit beschließt, kann die Kommission auffordern, die nach seiner Ansicht zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele geeigneten Untersuchungen vorzunehmen und ihm entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Legt die Kommission keinen Vorschlag vor, so teilt sie dem Rat die Gründe dafür mit.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu Art 241 AEUV →
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Nach Gewicht
- EuGH, 08.09.2016 – C-3/15
- EuGH, 12.09.2013 – C-63/12
- EuGH, 12.09.2013 – C-196/12
- EuGH, 19.12.2019 – C-418/18Europäische Bürgerinitiative: Ermessen der Kommission bei der Entscheidung über Folgemaßnahmen zu einer unterstützten Initiative KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- EuGH, 29.07.2019 – C-418/18
- EuGH, 16.03.2016 – T-561/14Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- EuGH, 22.02.2024 – C-54/22
- VG Köln, 12.01.2024 – 18 L 1508/23Zitiert von 1
- EuGH, 20.01.2022 – C-899/19Zitiert von 3
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