Art 336 (ex-Artikel 283 EGV)
Stand: 22.07.2026
Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen nach Anhörung der anderen betroffenen Organe das Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union.
Wird zitiert von 28 Entscheidungen zu Art 336 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 18.01.2024 – C-46/22Zitiert von 7
- EuGH, 17.05.2023 – C-46/22
- EuGH, 11.03.2021 – C-1/19
- EuGH, 08.09.2020 – C-119/19Öffentlicher Dienst: Keine Verletzung des Grundrechts auf bezahlten Jahresurlaub durch Kürzung des Urlaubsanspruchs für in Drittländern tätige Beamte oberhalb der Mindestdauer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 47
- EuG, 14.12.2018 – T-525/16Zitiert von 4
- EuG, 14.12.2018 – T-526/16Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- EuGH, 12.03.2026 – C-180/26
- EuG, 26.07.2023 – T-776/20Zitiert von 2
- EuG, 05.07.2023 – T-223/21Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 336 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.