Art 11
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 33
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- EuGH, 29.07.2019 – C-418/18
- EuGH, 19.12.2019 – C-418/18Europäische Bürgerinitiative: Ermessen der Kommission bei der Entscheidung über Folgemaßnahmen zu einer unterstützten Initiative KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- EuGH, 10.05.2017 – T-754/14Zitiert von 1
- EuGH, 04.10.2018 – C-420/16
- EuGH, 07.03.2019 – C-420/16Zitiert von 2
- EuGH, 04.10.2024 – C-541/20Straßenverkehrssektor: Rechtmäßigkeit der Regelungen des Mobilitätspakets I zu Lenk- und Ruhezeiten, Rückkehrpflichten, Kabotage und Entsendung von Kraftfahrern KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
Zuletzt entschieden
- EuGH, 29.04.2025 – C-181/23Zitiert von 9
- EuG, 22.01.2025 – T-51/25
- EuGH, 04.10.2024 – C-778/21Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 11 EU-Vertrag zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EU-Vertrag/11#abs-1 (1) Die Organe geben den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden in geeigneter Weise die Möglichkeit, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und auszutauschen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EU-Vertrag/11#abs-2 (2) Die Organe pflegen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EU-Vertrag/11#abs-3 (3) Um die Kohärenz und die Transparenz des Handelns der Union zu gewährleisten, führt die Europäische Kommission umfangreiche Anhörungen der Betroffenen durch.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EU-Vertrag/11#abs-4 (4) Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen.
Die Verfahren und Bedingungen, die für eine solche Bürgerinitiative gelten, werden nach Artikel 24 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt.