Art 225 (ex-Artikel 192 Absatz 2 EGV)
Stand: 22.07.2026
Das Europäische Parlament kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Kommission auffordern, geeignete Vorschläge zu Fragen zu unterbreiten, die nach seiner Auffassung die Ausarbeitung eines Unionsakts zur Durchführung der Verträge erfordern. Legt die Kommission keinen Vorschlag vor, so teilt sie dem Europäischen Parlament die Gründe dafür mit.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu Art 225 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuG, 23.04.2018 – T-561/14Zitiert von 7
- BVerfG, 09.11.2011 – 2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10, 2 BvC 8/10Verfassungswidrigkeit der Fünfprozentklausel bei Europawahlen - ungerechtfertigte Verletzung der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit - Befürchtungen einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments durch Splitterparteien ohne hinreichende tatsächliche Grundlage - Europawahl 2009 dennoch gültig - System „starrer“ Listen (§ 2 Abs 5 S 1 EuWG) unbedenklich - Sondervotum: Abweichende Gewichtung der Eingriffe in Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit - Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers - Funktionsbeeinträchtigungen des Europaparlaments möglichZitiert von 35
- VG Köln, 12.01.2024 – 18 L 1508/23Zitiert von 1
- EuGH, 02.09.2021 – C-928/19Zitiert von 6
- EuGH, 29.07.2019 – C-418/18
- EuG, 10.05.2017 – T-754/14Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- EuG, 16.03.2016 – T-561/14Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 225 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.