Rechtsprechung / VG Berlin / 2023
VG Berlin Urteil vom 09.03.2023 – 12 K 231.21
ECLI:DE:VGBE:2023:0309.12K231.21.00
Tenor§
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-berlin/2023-03-09/12-k-231-21#rd_1
Der Kläger hat trotz Aufforderung vom 20. April 2021 innerhalb der richterlichen Frist keine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgegeben. Daher war der Antrag auf Bewilligung nach § 166 VwGO i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO abzulehnen.
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Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 146 Abs. 2 VwGO).