Rechtsprechung / VG Berlin / 2023

VG Berlin Urteil vom 09.03.2023 – 12 K 231.21

ECLI:DE:VGBE:2023:0309.12K231.21.00

VerwaltungsrechtBerlinVerwaltungsrecht BerlinVolltext

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Tenor§

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-berlin/2023-03-09/12-k-231-21#rd_1

Der Kläger hat trotz Aufforderung vom 20. April 2021 innerhalb der richterlichen Frist keine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgegeben. Daher war der Antrag auf Bewilligung nach § 166 VwGO i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO abzulehnen.

2

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 146 Abs. 2 VwGO).