Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2011

BVerwG Beschluss vom 11.10.2011 – 4 BN 17.11

4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2011:111011B4BN17.11.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Normenkontrollsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. Oktober 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rubel, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Jannasch und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp beschlossen:

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 30 000 € festgesetzt.

Gründe§

1 Die Antragsgegnerin hat ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Oktober 2010 mit Schriftsatz vom 30. September 2011 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG.