Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2008
BVerwG Beschluss vom 11.12.2008 – 4 BN 29.08
4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2008:111208B4BN29.08.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Normenkontrollsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. Dezember 2008 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rojahn und die Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp und Dr. Bumke beschlossen:
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.
Gründe§
1 Die Antragsteller haben ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. September 2008 mit Schriftsatz vom 8. Dezember 2008 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2, § 159 Satz 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG.