Rechtsprechung / BVerwG / 2. Senat / 2008
BVerwG Beschluss vom 20.08.2008 – 2 A 5.08
2. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2008:200808B2A5.08.0
VerwaltungsrechtVolltext
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In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. August 2008 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Groepper als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe§
1 Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 10. August 2008 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO, § 3 BDG einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO, § 77 Abs. 4 BDG. Gerichtsgebühren werden gemäß § 78 Abs. 1 Satz 1 BDG nicht erhoben.