Rechtsprechung / BVerwG / 2. Senat / 2008

BVerwG Beschluss vom 22.07.2008 – 2 B 39.08

2. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2008:220708B2B39.08.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Juli 2008 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Groepper und Dr. Heitz und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Thomsen beschlossen:

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Gründe§

1 Der Beklagte hat seine Beschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. April 2008 mit Schriftsatz vom 11. Juli 2008 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO, § 77 Abs. 4 BDG. Gerichtsgebühren werden nicht erhoben (§ 78 Abs. 1 Satz 1 BDG).