Rechtsprechung / BVerwG / 1. Senat / 2007

BVerwG Beschluss vom 15.05.2007 – 1 C 12.07

1. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2007:150507B1C12.07.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. Mai 2007 durch die Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Eckertz-Höfer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Richter und Prof. Dr. Dörig beschlossen:

Das Revisionsverfahren wird eingestellt. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Gründe§

1 Der Kläger hat seine Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 1. Februar 2007 mit Schriftsatz vom 2. Mai 2007 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtskosten werden gemäß § 83b AsylVfG nicht erhoben; der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 RVG.