Rechtsprechung / BVerwG / 1. Senat / 2006
BVerwG Beschluss vom 22.03.2006 – 1 C 13.05
1. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2006:220306B1C13.05.0
VerwaltungsrechtVolltext
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In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. März 2006 durch die Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Eckertz-Höfer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Hund und Prof. Dr. Dörig beschlossen:
Das Revisionsverfahren wird eingestellt. Die Kläger tragen die Kosten des Revisionsverfahrens.
Gründe§
1 Die Kläger haben ihre Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Mai 2005 mit Schriftsatz vom 15. März 2006 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtskosten werden gemäß § 83b AsylVfG nicht erhoben; der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 RVG.