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BPatG Urteil vom 11.12.2025 – 5 Ni 5/25 (EP)

5. Senat · ECLI:DE:BPatG:2025:111225U5Ni5.25EP.0

Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext

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BUNDESPATENTGERICHT

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL§

_______________________

(Aktenzeichen) …

In der Patentnichtigkeitssache

ECLI:DE:BPatG:2025:111225U5Ni5.25EP.0

betreffend das europäische Patent EP 3 525 365 (DE 60 2012 074 322)

hat der 5. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 11. Dezember 2025 durch den Richter Heimen als Vorsitzenden sowie die Richter Dipl.-Phys. Univ. Dr. Forkel, Schödel, Dr.-Ing. Harth und Dipl.-Ing. Hofmeister

für Recht erkannt:

I. Das europäische Patent EP 3 525 365 wird für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland mit der Maßgabe für nichtig erklärt, dass es folgende Fassung erhält:

1. A system (200) for providing a revertive or non-revertive Sub-Network Connection Protocol, SNCP, or Unidirectional Path Switched Ring, UPSR, path protection functionality over a packet-based network, using a Working (W) path and a Protection (P) path between first and second synchronous networks using a first protocol selected from the group consisting of Synchronous Optical Network, SONET, and Synchronous Digital Hierarchy, SDH, the system comprising first (210A), second (210B), third (210C), and fourth (210D) nodes connected between the first and second networks, and each of the nodes comprising:

a first port (outwards W and P connections in FIG. 2A) for connecting to a network; Working (W) (inward W connection in FIG. 2A) and Protection (P) (inward P connection in FIG. 2A) ports; means for converting to and from a packet-based protocol of the packet-based network, a protection switch (250) coupled between the ports for transporting data traffic between the first port and the Working (W) port in working mode and for transporting data traffic between the first port and the Protection (P) port in case of failure detection; and a single enclosure (200) housing the first, Working (W), and Protection (P) ports, the means for converting, and the protection switch, wherein the first port of the first node is connected to terminate a working path of the first network, wherein the first port of the second node is connected to terminate a protection path of the first network, wherein the first port of the third node is connected to terminate a working path of the second network, wherein the first port of the fourth node is connected to terminate a protection path of the second network, wherein the working (W) port of the first node is connected to the working (W) port of the third node using a first packet-based connection (PW-13); and wherein the protection (P) port of the second node is connected to the protection (P) port of the fourth node using a fourth packet-based connection (PW-24), characterized in that:

the protection (P) port of the first node is connected to the working (W) port of the fourth node using a second packet-based connection (PW- 14); the working (W) port of the second node is connected to the protection (P) port of the third node using a third packet-based connection (PW- 23), each of the first and second nodes further comprises a fourth port, and wherein the fourth port of the first node is connected to the fourth port of the second node using a fifth packet-based connection (PW-12), each of the third and fourth nodes further comprises a fourth port, and wherein the fourth port of the third node is connected to the fourth port of the fourth node using a sixth packet-based connection (PW-34), and each one of the packet-based connections is a Pseudo Wire (PW) connection, each one of the protection switches consists of, or comprises, a Pseudo-Wire Protection, PWP, (250) block, the PWP block (250) in the first node is configured to switch to the second packet-based connection upon the PWP block (250) of the first node detecting loss of signal in the first packet-based connection (PW- 13), the fourth node is configured to switch to the working port upon detecting loss of signal over the sixth packet-based connection (PW- 34), the PWP block (250) in the third node is configured to switch to the third packet-based connection upon the PWP block (250) of the third node detecting loss of signal in the first packet-based connection (PW- 13) the second node is configured to switch to the working port upon detecting loss of signal in the fifth packet-based connection (PW-12), and the third node is configured to transmit the data received at the working or protection port to the fourth node over the sixth packet-based connection (PW-34), wherein the Working (W) and the Protection (P) paths connected to the first or second network are operative in case of a failure in any one of the nodes.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 2/3 und die Klägerin 1/3.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand§

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des europäischen Patents EP 3 525 365 (Streitpatent – SP), das – unter Inanspruchnahme der Priorität der US-Anmeldung 2011 1308 7438 vom 15. April 2011 – am 13. April 2012 angemeldet worden ist. Die dem Streitpatent zugrundeliegende Anmeldung ist als Teilanmeldung der früheren europäischen Anmeldung EP 3 270 527 A1 eingereicht worden, welche wiederum eine Teilanmeldung der EuroPCT-Anmeldung EP 2 697 919 A2 ist. Die Erteilung des europäischen Patents ist am 27. Januar 2021 veröffentlicht worden. Es ist in Kraft und umfasst in der erteilten Fassung insgesamt 16 Ansprüche, und zwar den auf eine Vorrichtung gerichteten Anspruch 1 und die auf diesen unmittelbar oder mittelbar rückbezogenen Unteransprüche 2 bis 16. Das in englischer Sprache gefasste Streitpatent trägt die Bezeichnung „DEVICE FOR SUPPORTING SUB- NETWORK CONNECTION PROTOCOL OVER PACKET NETWORK“, ins Deutsche übersetzt „VORRICHTUNG ZUR UNTERSTÜTZUNG EINES SUB- NETZWERKVERBINDUNGSPROTOKOLLS ÜBER EIN PAKETNETZWERK“.

Patentanspruch 1 lautet in der erteilten Fassung in englischer Originalsprache wie folgt:

1. A system (200) for providing a revertive or non-revertive path protection using a Working (W) path and a Protection (P) path between first and second net-works, the system comprising first (210A), second (210B), third (210C), and fourth (210D) nodes connected between the first and second networks, and each of the nodes comprising:

a first port (outwards W and P connections in FIG. 2A) for connecting to a network; Working (W) (inward W connection in FIG. 2A) and Protection (P) (inward P connection in FIG. 2A) ports; a protection switch (250) coupled between the ports for transporting data traffic between the first port and the Working (W) port in working mode and for transporting data traffic between the first port and the Protection (P) port in case of failure detection; and a single enclosure (200) housing the first, Working (W), and Protection (P) ports and the protection switch, wherein the first port of the first node is connected to terminate a working path of the first network, wherein the first port of the second node is connected to terminate a protection path of the first network, wherein the first port of the third node is connected to terminate a working path of the second network, wherein the first port of the fourth node is connected to terminate a protection path of the second network, wherein the working (W) port of the first node is connected to the working (W) port of the third node using a first packet-based connection (PW-13); and wherein the protection (P) port of the second node is connected to the protection (P) port of the fourth node using a fourth packet-based connection (PW-24), characterized in that:

the protection (P) port of the first node is connected to the working (W) port of the fourth node using a second packet-based connection (PW- 14); and the working (W) port of the second node is connected to the protection (P) port of the third node using a third packet-based connection (PW- 23), wherein the Working (W) and the Protection (P) paths connected to the first or second network are operative in case of a failure in any one of the nodes.

Wegen des Wortlauts der auf Anspruch 1 unmittelbar oder mittelbar rückbezogenen Ansprüche 2 bis 16 wird auf das Streitpatent verwiesen. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die vollständige Nichtigerklärung des Streitpatents. Sie macht auch gegenüber der beschränkten Fassung des gemäß Hauptantrag vom 11. Dezember 2025 die Nichtigkeitsgründe der fehlenden Patentfähigkeit, nämlich mangelnde Neuheit und mangelnde erfinderische Tätigkeit (Art. 138 Abs. 1 Buchst. a) i. V. m. Art. 54, 56 EPÜ), sowie der unzulässigen Erweiterung (Art. 138 Abs. 1 Buchst. c) EPÜ) geltend. Sie stützt ihren Vortrag u. a. auf die nachfolgenden Druckschriften:

NK2 NK3 NK4 NK5 NK6 NK7 NK8 WO 2011/003459 A1; US 2007/0008982 A1; US 2008/0240101 A1; Matthew Bocci et al, Network High Availability for Ethernet Services Using IP/MPLS Networks, March 2008; EP 1 471 673 B1; US 2010/0014531 A1; EP 1 881 643 A1; NK9 NK10 NK11 NK12 US 7,345,991 B1; US 2006/0047851 A1; US 2010/0104282 A1; Generic protection switching - Linear trail and subnetwork protection; G.808.1 (03/06), ITU-T STANDARD IN FORCE (I), INTERNATIONAL TELECOMMUNICATION UNION, GENEVA, (20060329), no. G.808.1 (03/2006); NK13 DPMA, Registerauszug zum Aktenzeichen 60 2012 074 NK14 NK15 NK16 NK17 NK18 NK25 NK26 NK27 322.0, Stand 10. Juli 2023; EP 3 525 365 B1 (Streitpatentschrift - SP); EP 3 525 365 A1 (Anmeldeschrift); EP 3 270 527 A1; WO 2012/140513 A2 (Stammanmeldung); US 13/087,438 (Prioritätsschrift); A. Badach und E. Hoffmann, Technik der IP-Netze Hanser Verlag, 2007, Auszug; IETF, Dokument RFC 4842, Auszug; R. Dutta et al., Traffic Grooming for Optical Networks, Springer Verlag, 2008; NK28 Standard ITU-T G.842 (04/97).

Der Senat hat den Parteien am 27. Januar 2025 einen qualifizierten Hinweis erteilt. Die Beklagte, die daraufhin mehrere Hilfsanträge eingereicht hatte, verteidigt das Streitpatent zuletzt nur noch in beschränkter Fassung gemäß neuem Hauptantrag vom 11. Dezember 2025, der nur noch aus einem Patentanspruch besteht. Der Patentanspruch 1 gemäß diesem Hauptantrag lautet wie folgt (Gliederung durch den Senat, Hinzufügungen gegenüber dem erteilten Patentanspruch 1 unterstrichen):

M1.1-H6’ 1. A system (200) for providing a revertive or non-revertive Sub- Network Connection Protocol, SNCP, or Unidirectional Path Switched Ring, UPSR, path protection functionality over a packetbased network, using a Working (W) path and a Protection (P) path between first and second synchronous networks using a first protocol selected from the group consisting of Synchronous Optical Network, SONET, and Synchronous Digital Hierarchy, SDH, the system comprising first (210A), second (210B), third (210C), and fourth (210D) nodes connected between the first and second networks, and each of the nodes comprising:

M1.2 a first port (outwards W and P connections in FIG. 2A) for connecting to a network; M1.3 Working (W) (inward W connection in FIG. 2A) and Protection (P) (inward P connection in FIG. 2A) ports; M1.3a-H1 means for converting to and from a packet-based protocol of the packet-based network, M1.4 a protection switch (250) coupled between the ports for transporting data traffic between the first port and the Working (W) port in working mode and for transporting data traffic between the first port and the Protection (P) port in case of failure detection; and M1.5-H1 a single enclosure (200) housing the first, Working (W), and Protection (P) ports, the means for converting, and the protection switch, M1.6 wherein the first port of the first node is connected to terminate a working path of the first network, M1.7 wherein the first port of the second node is connected to terminate a protection path of the first network, M1.8 wherein the first port of the third node is connected to terminate a working path of the second network, M1.9 wherein the first port of the fourth node is connected to terminate a protection path of the second network, M1.10 wherein the working (W) port of the first node is connected to the working (W) port of the third node using a first packet-based connection (PW-13); and M1.11 wherein the protection (P) port of the second node is connected to the protection (P) port of the fourth node using a fourth packetbased connection (PW-24), characterized in that:

M1.12 the protection (P) port of the first node is connected to the working (W) port of the fourth node using a second packet-based connection (PW-14); M1.13 the working (W) port of the second node is connected to the protection (P) port of the third node using a third packet-based connection (PW-23), M1.13c-H3 each of the first and second nodes further comprises a fourth port, and wherein the fourth port of the first node is connected to the fourth port of the second node using a fifth packet-based connection (PW-12), M1.13d-H3 each of the third and fourth nodes further comprises a fourth port, and wherein the fourth port of the third node is connected to the fourth port of the fourth node using a sixth packet-based connection (PW-34), and M1.13a-H1 each one of the packet-based connections is a Pseudo Wire (PW) connection, M1.13b-H1 each one of the protection switches consists of, or comprises, a Pseudo-Wire Protection, PWP, (250) block, M1.14a-H4 the PWP block (250) in the first node is configured to switch to the second packet-based connection upon the PWP block (250) of the first node detecting loss of signal in the first packet-based connection (PW-13), M1.14b-H4 the fourth node is configured to switch to the working port upon detecting loss of signal over the sixth packet-based connection (PW-34), M1.14c-H4 the PWP block (250) in the third node is configured to switch to the third packet-based connection upon the PWP block (250) of the third node detecting loss of signal in the first packet-based connection (PW-13) M1.14d-H4 the second node is configured to switch to the working port upon detecting loss of signal in the fifth packet-based connection (PW- 12), and M1.14e-H6 the third node is configured to transmit the data received at the working or protection port to the fourth node over the sixth packetbased connection (PW-34), M1.14 wherein the Working (W) and the Protection (P) paths connected to the first or second network are operative in case of a failure in any one of the nodes.

Die Klägerin rügt den in der mündlichen Verhandlung gestellten Hauptantrag als verspätet. Die bis dahin eingereichten acht Hilfsanträge seien nicht systematisch aufeinander aufgebaut gewesen, so dass sie keine Möglichkeit gehabt habe, sich auf den Gegenstand des neuen Hauptantrags vorzubereiten. Zu den Nichtigkeitsgründen vertritt die Klägerin die Auffassung, der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß dem neuen Hauptantrag gehe über den Inhalt der Anmeldung NK 15 sowie der früheren Anmeldungen NK 16 und NK 17 hinaus. Ferner sei er nicht patentfähig, da die Druckschriften NK2, NK3, NK4 und NK5 dessen Gegenstand neuheitsschädlich vorwegnähmen und er im Übrigen gegenüber dem Stand der Technik nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruhe. Die Klägerin beantragt, das europäische Patent EP 3 525 365 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig zu erklären.

Die Beklagte beantragt, die Klage mit der Maßgabe abzuweisen, dass das Streitpatent die Fassung des Anspruchs 1 des in der mündlichen Verhandlung zuletzt überreichten Hauptantrags erhält. Sie verteidigt das Streitpatent in der Fassung gemäß neuem Hauptantrag und tritt der Klage insoweit entgegen. Der neue Hauptantrag sei nicht verspätet eingereicht, sein Gegenstand sei bereits in den bisherigen Hilfsanträgen mit enthalten gewesen und beruhe zudem auf dem in der Verhandlung ergangenen Hinweis des Senats zu den zuvor eingereichten Hilfsanträgen. Der Patentanspruch 1 in der Fassung gemäß Hauptantrag sei zulässig, gehe insbesondere nicht über die ursprünglich eingereichten Unterlagen hinaus und sei neu und erfinderisch.

Hinsichtlich des Wortlauts der ursprünglich mit Schriftsatz vom 13. Mai 2025 eingereichten Hilfsanträge 1 bis 8, der in der mündlichen Verhandlung überreichten weiteren Hilfsanträge sowie wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Parteien wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen und den weiteren Inhalt der Akte Bezug genommen.

Entscheidungsgründe§

Die Klage ist zulässig und hat in der Sache teilweise Erfolg. Soweit die Fassung des Streitpatents über die von der Beklagten noch gemäß geltendem Hauptantrag verteidigte beschränkte Fassung hinausgeht, war diese ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären. Nach dem geltenden Hauptantrag erweist sich das Streitpatent jedoch als rechtsbeständig.

Der erst in der mündlichen Verhandlung am 11. Dezember 2025 gestellte neue Hauptantrag der Beklagten war dabei nicht als verspätet gemäß § 83 Abs. 4 Satz 1 1. Hs. PatG zurückzuweisen. § 83 Abs. 4 PatG sieht die Möglichkeit vor, eine Verteidigung des Beklagten mit einer geänderten Fassung des Patents, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vorgebracht wird, zurückzuweisen und ohne weitere Ermittlung zu entscheiden. Voraussetzung hierfür ist, dass eine nach § 83 Abs. 2 PatG gesetzte Frist für das Vorbringen versäumt wurde, die betroffene Partei die Verspätung nicht genügend entschuldigt und die Berücksichtigung des neuen Vortrags eine Vertagung des Termins zur mündlichen Verhandlung erfordert hätte. Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall.

Der am 11. Dezember 2025 eingereichte Hauptantrag ist zwar erst nach Ablauf der mit dem qualifizierten Hinweis des Senats vom 27. Januar 2025 gesetzten Frist bis zum 16. Juni 2025, über deren Versäumnisfolgen die Parteien im Hinweis belehrt worden waren (§ 83 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 PatG), von der Beklagten eingereicht worden und stand der Gegenseite und dem Senat erstmals am Tag der mündlichen Verhandlung am 11. Dezember 2025 zur Verfügung. Eine Vertagung der mündlichen Verhandlung machte dies jedoch nicht erforderlich, weil es sich nicht um einen inhaltlich neuen Antrag handelt, zu dem die Klägerin vorher keine Möglichkeit zur Stellungnahme hatte. Der nunmehr als Hauptantrag verteidigte einzige Patentanspruch 1 wurde in der mündlichen Verhandlung als Hilfsantrag 6´ eingereicht. Es handelt sich um eine Abwandlung des bereits mit Schriftsatz vom 13. Mai 2025 eingereichten Hilfsantrages 6, nämlich mit Merkmalen aus dem erteilten Patentanspruch 1 des Streitpatents (Merkmal M1.14 und teilweise M1.1). Inhaltlich entspricht der Gegenstand des Hauptantrages demnach weitgehend dem des Hilfsantrags 6. Dieser wiederum kombiniert verschiedene Merkmale der – ebenfalls fristgemäß eingereichten – Hilfsanträge H1, H3 und H4. Die nach Fristablauf eingereichte Anspruchsfassung berücksichtigt insbesondere auch Zulässigkeitseinwände, die die Klägerin gegen die vormals hilfsweise verteidigte Fassung vorgebracht hat, so dass sie nicht einwenden kann, eine Stellungnahme dazu sei ihr nicht möglich gewesen.

I.

1. Das Streitpatent bezieht sich auf Hochverfügbarkeits-Telekommunikationsnetzwerke (SP, Abs. [0001]). Mit dem Aufkommen der digitalen Telekommunikation habe sich die traditionelle, analoge Sprachkommunikation zu einer digitalen Kommunikation von Sprache und Daten in paketierter Form entwickelt (SP, Abs. [0002]).

„Synchronous Digital Hierarchy“ (SDH) und „Synchronous Optical Network“ (SONET) seien ursprünglich für die Übertragung von Sprache und Daten über dedizierte Glasfaserkabel entwickelt worden. Unter einem SONET- bzw. SDH-Netz versteht der Fachmann ein synchron arbeitendes Telekommunikationsnetzwerk, das mehrere Datenströme niedriger Datenrate per Zeit-Multiplextechnik zu einem Datenstrom hoher Datenrate zusammenfasst. Zur Übertragung der (synchronen) SDH/SONET-Signale über Paketnetze seien mehrere Methoden unter Verwendung von Pseudoleitungen (PW), beispielsweise „Circuit Emulation over Packet“ (CEP) gemäß der Definition in RFC 4852 (sic! - wohl „RFC 4842 - Synchronous Optical Network/Synchronous Digital Hierarchy (SONET/SDH) Circuit Emulation over Packet (CEP)”) bekannt (SP, Abs. [0003]). Der Fachmann versteht unter „Circuit Emulation over Packet“ die Nachbildung leitungsgebundener Verbindungen (circuits) über paketbasierte Netze (packet networks).

Für die synchron arbeitenden SDH- und SONET-Netze seien zahlreiche Pfadschutzmechanismen bekannt, beispielsweise „Sub-network Connection Protocol“ (SNCP) und „Unidirectional Path Switched Ring“ (UPSR). Dabei sende eine SNCP-Abschlusseinrichtung („SNCP termination equipment“ - STE) zwei Exemplare der Daten (copies) des geschützten Pfads über typischerweise getrennte Wege, nämlich über einen Arbeitspfad (working path) und einen Schutzpfad (protection path), und die STE schalte an der Empfangsseite vom Arbeits- auf den Schutzpfad um, wenn der Arbeitspfad ausfalle oder seine Leistung unter das erforderliche Niveau falle (SP, Abs. [0004]).

Der Fachmann versteht unter dem genannten Versenden identischer Daten über zwei Wege eine sog. 1+1-Redundanz. Von einer 1:1-Redundanz hingegen wird gesprochen (s. bspw. SP, Abs. [0027]), wenn sendeseitig auf eine zur Verfügung stehende Ersatzroute umgeschaltet wird, die zuvor nur in Bereitschaft war und keine Nutzdaten übertrug.

Es sei bekannt, dass eine Pfadroute mehrere Subnetzwerke umfassen könne (SP, Abs. [0005]). Die Zusammenschaltung der Sub-Netze könne über zwei Netzanschlüsse erfolgen, nämlich über einen aktiven Knoten und einen Standby-Knoten. Letzterer könne aktiv werden, wenn der erstgenannte Knoten ausfalle. Diese Zusammenschaltung von Subnetzen über zwei Knoten werde als „Dual Node Interconnection“ (DNI) oder „Dual Homing“ bezeichnet (SP, Abs. [0006]). Die Streitpatentschrift verweist in Absatz [0008] auf ein Netzwerk aus dem Stand der Technik gemäß Figur 1 (siehe unten): Mit dem jeweiligen Knotenpaar 110A und 110B (links in Figur 1) sowie 110C und 110D (rechts) werde jeweils eine DNI- Verbindung zum mittig abgebildeten Multi-Protocol-Label-Switching-(MPLS)- Netzwerk 150 hergestellt. Wie aus Figur 1 ersichtlich, bestehe eine DNI-Verbindung aus einem Arbeitspfad W (working path) und einem Schutzpfad P (protection path); W und P seien redundant. Ein Fehler in der Verbindung zwischen den Knoten 110A und 110C wirke sich dabei auf das Schutzniveau des verbundenen SDH-Subnetzes aus, denn ein vom ersten Knoten 110A empfangenes Signal könne dann nicht vom dritten Knoten 110C weitergesendet werden (SP, Abs. [0008]).

2. Die der Erfindung objektiv zugrundeliegende Aufgabe ist darin zu sehen, eine Verbindung zwischen zwei SDH- oder SONET-Netzwerken, die jeweils eine 1+1- Redundanz mittels Arbeits- und Schutzpfad aufweisen, über ein dazwischenliegendes Netzwerk zu verbessern.

3. Das Streitpatent wendet sich an einen Ingenieur mit einem akademischen Mastergrad im Bereich der Informationstechnik, der eine mehrjährige Berufserfahrung in der Entwicklung von ausfallsicherer Vermittlungs- und Transporttechnik für Kommunikations- und Datennetze aufweist.

II.

1. Der Patentanspruch 1 in der Fassung gemäß Hauptantrag ist nicht wegen unzulässiger Erweiterung nichtig (Art. 138 Abs. 1 Buchst. c) EPÜ). Weiterhin ist der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag patentfähig, da er gegenüber dem Stand der Technik neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht (Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 54, 56 EPÜ).

2. Der Patentanspruch 1 bedarf einer Auslegung:

2.1. Beansprucht wird mit Merkmal M1.1-H6‘ ein System, das geeignet ist, einen revertiven oder nicht-revertiven SNCP- oder UPSR-Pfadschutz, der einen Arbeitspfad (W) und einen Schutzpfad (P) nutzt, über ein paketbasiertes Netzwerk zwischen einem ersten und zweiten synchronen, ein SONET- oder SDH-Protokoll verwendenden, Netzwerk bereitzustellen. Das beanspruchte System umfasst einen ersten (210A), zweiten (210B), dritten (210C) und vierten (210D) Knoten zwischen dem ersten und zweiten Netzwerk (s. nachstehende Figur 2A mit Anmerkungen). In der Figur 2A sind neben dem beanspruchten System ergänzend auch das erste und zweite SDH/SONET-Netzwerk (links und rechts) dargestellt. Es handelt sich um synchron arbeitende Netzwerke (Kanaltrennung durch Zeitmultiplex), und sie verfügen über eine 1+1-Redundanz (SNCP/ UPSR), d. h. neben einem Arbeitspfad (working path W) überträgt ein Schutzpfad (protection path P) in redundanter Weise Daten.

Der Pfadschutz, der vom System 200 zwischen den beiden Netzwerken bereitgestellt wird, bedeutet aus der Sicht des Fachmanns, dass das beanspruchte System, umfassend das paketbasierte Netzwerk 150 (in der Figur mittig eingezeichnet), redundante Übertragungspfade bereitstellt. Wie aus der Merkmalsgruppe M1.14a-M1.14e ersichtlich („switch … connection“), stellt das paketbasierte Netzwerk 150 den Pfadschutz intern über eine 1:1-Redundanz bereit. Dies bedeutet, ein redundanter interner Pfad überträgt erst dann Nutzdaten, wenn der bisher aktive interne Pfad ausfällt.

Der Pfadschutz soll anspruchsgemäß ein revertiver oder nicht-revertiver Pfadschutz sein. Der Begriff „revertiv“ bedeutet, dass vom Schutzpfad auf den Arbeitspfad zurückgekehrt wird, nachdem ein Fehlerzustand im Arbeitspfad beseitigt worden ist, wohingegen der Ausdruck „nicht-revertiv“ bedeutet, dass nicht zurückgekehrt wird (SP, Abs. [0020]).

Bei dem paketbasierten Netzwerk 150 des Merkmals M1.1-H6‘ kann es sich beispielsweise um ein MPLS-Netzwerk (Multiprotocol Label Switching) handeln (SP, Abs. [0020] und [0021]). 2.2. Gemäß den Merkmalen M1.2, M1.3 und M1.3a-H1 umfasst jeder der vier Knoten einen • ersten Anschluss, der nach außen gerichtet ist und mit einem Netzwerk, d. h. mit einem der beiden äußeren Netzwerke, verbunden werden kann (vgl. in Figur 2A die Bezugszeichen W bzw. P für entsprechende Verbindungen zum äußeren Netzwerk), • einen nach innen, d. h. zu dem paketbasierten Netzwerk, gerichteten Arbeitsanschluss (W), • einen nach innen gerichteten Schutzanschluss (P) • und Mittel zum Konvertieren zu und von einem paketbasierten Protokoll des paketbasierten Netzwerks.

Die Konvertierungsmittel sind notwendig zur Umwandlung von Daten bei der Verbindung mit den synchronen Netzwerken. In Hinblick auf die vorstehende Figur 2A können hierunter beispielsweise Mittel verstanden werden, die Daten von einem paketbasierten Format in ein Zeitmultiplexformat (TDM - Time Division Multiplex) umwandeln und umgekehrt (SP, Abs. [0027]:

„time division multiplexer/ demultiplexer (TDM) blocks 230“). 2.3. Ferner umfasst gemäß Merkmal M1.4 jeder der vier Knoten einen Schutzschalter (250). Dieser ist zwischen die Anschlüsse eines Knotens so gekoppelt, dass er geeignet ist, im Arbeitsmodus den Datenverkehr zwischen dem nach außen gerichteten ersten Anschluss und dem nach innen gerichteten Arbeitsanschluss (W) zu transportieren, und im Fall einer Ausfallerkennung den Datenverkehr zwischen dem ersten Anschluss und dem nach innen gerichteten Schutzanschluss (P) zu transportieren.

Wie aus der Merkmalsgruppe M1.14a-H4 bis M1.14 hervorgeht, verfügt der Schutzschalter (250) über eine Umschaltfunktion („to switch“) zwischen Arbeitsanschluss W und Schutzanschluss P. Demnach werden Nutzdaten niemals gleichzeitig über die nach innen gerichteten Anschlüsse W und P übertragen. Von diesem Verständnis Abweichendes ist jedenfalls nicht offenbart.

Nach Maßgabe des Merkmals M1.13b-H1 umfasst jeder Schutzschalter (Merkmal M1.4) zudem einen Block mit einer als „Pseudo-Wire Protection“ (PWP) bezeichneten Funktionalität oder er besteht aus einem solchen Block. In Figur 2A ist ein entsprechender Block PWP 250 abgebildet. Jener bietet die oben beschriebenen Umschaltdienste bei Vorliegen von Fehlerzuständen, wobei diese Dienste die Interpretation von Fehlerbedingungen umfassen (SP, Abs. [0028]). 2.4. Weiterhin umfasst gemäß Merkmal M1.5-H1 jeder der vier Knoten ein einzelnes Gehäuse, in welchem die oben durch die Merkmale M1.2 bis M1.4 spezifizierten Elemente untergebracht sind.

2.5. Die Merkmale M1.6 bis M1.9, M1.10 bis M1.13 sowie M1.13c-H3 und M1.13d-H3 lassen sich anhand der Figur 2A des Streitpatents veranschaulichen, wobei die darin ergänzte Beschriftung der Anschlüsse des Knotens „Node#1“ sinngemäß auch für die Knoten „Node#2“ bis „Node#4“ gilt.

Dabei legen die Merkmale M1.6 bis M1.9 für den ersten Anschluss des jeweiligen Knotens fest, dass dieser den Arbeitspfad bzw. Schutzpfad des jeweiligen ersten bzw. zweiten Netzwerks terminieren soll, d. h. einen Netzwerkabschluss, beispielsweise vergleichbar mit dem einer SNCP-Abschlusseinrichtung (SP, Abs. [0004]:

„SNCP termination equipment“), bilden soll. Die Merkmale M1.10 bis M1.13 spezifizieren für jeden der vier Knoten, dass der nach innen gerichtete Arbeitsanschluss (W) bzw. Schutzanschluss (P) des jeweiligen Knotens jeweils unter Verwendung einer paketbasierten Verbindung PW- 13, PW-14, PW-23 bzw. PW-24 (in Fig. 2A horizontale und diagonale Verbindungen) an den Arbeitsanschluss oder Schutzanschluss eines jeweiligen anderen, vorgegebenen Knotens angeschlossen ist.

Ferner spezifizieren die Merkmale M1.13c-H3 und M1.13d-H3, dass jeder der vier Knoten einen vierten Anschluss umfasst, und weiterhin, dass der vierte Anschluss jeweils unter Verwendung einer paketbasierten Verbindung PW-12 bzw. PW-34 (in Fig. 2A vertikale Verbindungen) an den vierten Anschluss eines jeweiligen anderen, vorgegebenen Knotens angeschlossen ist.

2.6. Merkmal M1.13a-H1 legt die genannten paketbasierten Verbindungen (in Fig. 2A die sechs horizontalen, diagonalen und vertikalen PW-Verbindungen) als sog. Pseudo-Wire-Verbindungen (kurz: PW-Verbindungen) fest. Unter Pseudo-Wires versteht der Fachmann Verbindungen, die für den Datenverkehr nach außen wie Leitungsverbindungen wirken, jedoch durch ein paketvermitteltes Netzwerk „emuliert“, d. h. nachgebildet, sind. Um Pseudo-Wires bereitzustellen, ermöglicht das paketbasierte Netzwerk, vordefinierbare und identifizierbare Pfade einzurichten, beispielsweise über MPLS (Multi-Protocol- Label-Switching). Über Pseudo-Wires lassen sich dann Daten gemäß synchronen, leitungsgebundenen Protokollen, wie beispielsweise SDH/SONET, übertragen. So kann beispielsweise die Verbindung PW-13 im fehlerfreien Fall Daten zwischen zwei außen angeschlossenen SDH-Arbeitspfaden übertragen (SP, Abs. [0031]). 2.7. Gemäß Merkmal M1.14 sollen der Arbeitspfad (W) und der Schutzpfad (P), die mit dem ersten oder zweiten Netzwerk verbunden sind, im Fall eines Ausfalls in irgendeinem der Knoten betriebsfähig sein.

Unter der Angabe, wonach der Arbeitspfad (W) „mit dem ersten oder zweiten Netzwerk verbunden“ sein soll, ist zu verstehen, dass der Arbeitspfad (W) in dem ersten bzw. zweiten Netzwerk verläuft und von außen mit dem paketbasierten Netzwerk verbunden ist. Entsprechendes gilt für die Verbindung des Schutzpfades (P) „mit dem ersten oder zweiten Netzwerk“ gemäß Merkmal M1.14. Denn für das paketbasierte Netzwerk werden im Streitpatent keine dedizierten „internen“ Arbeitspfade oder Schutzpfade definiert. Vielmehr stellt das paketbasierte Netzwerk dem äußeren Arbeitspfad (W) oder Schutzpfad (P) des ersten bzw. zweiten Netzwerks lediglich einen Dienst zum Transport von Daten bereit, indem es interne Pseudo-Wire-Verbindungen zur Verfügung stellt und gegebenenfalls umschaltet (vgl. Merkmale M1.14a-H4 bis M1.14e-H6 und M1.1-H6‘, sowie z. B. SP, Abs. [0030], [0031]).

Ein in diesem Sinne verstandener Arbeitspfad oder Schutzpfad des ersten bzw. zweiten Netzwerks wird gemäß M1.6 bis M1.9 an dem jeweiligen ersten (äußeren) Anschluss (vgl. M1.2) eines Knotens terminiert. Dies bedeutet, dass die Betriebsfähigkeit („operative“) eines Arbeitspfads oder Schutzpfads verknüpft ist mit der Betriebsfähigkeit des ersten Anschlusses eines jeweiligen Knotens. Arbeitspfad (W) und Schutzpfad (P) sind in der Figur 2A mit den Zeichen W und P an den ersten (äußeren) Anschlüssen der Knoten gezeigt.

In einer ersten Fallgestaltung des Merkmals M1.14 lassen sich die „und“- Verknüpfung der Pfade und die „oder“-Verknüpfung der Netzwerke zunächst wie folgt aufzulösen:

Arbeitspfad (W) und Schutzpfad (P) des ersten Netzwerks sollen im Fall eines Ausfalls in irgendeinem der Knoten betriebsfähig sein; oder, Arbeitspfad (W) und Schutzpfad (P) des zweiten Netzwerks sollen im Fall eines Ausfalls in irgendeinem der Knoten betriebsfähig sein.

Das Merkmal ist demnach in der ersten Fallgestaltung sowohl erfüllt, wenn der Arbeitspfad (W) und Schutzpfad (P) des ersten Netzwerks im Fall eines Ausfalls in irgendeinem der Knoten betriebsfähig sind, als auch dann erfüllt („oder“), wenn Arbeitspfad (W) und Schutzpfad (P) des zweiten Netzwerks im Fall eines Ausfalls in irgendeinem der Knoten betriebsfähig sind.

Hierbei erkennt der Fachmann unmittelbar, dass ein Arbeitspfad (W) und ein Schutzpfad (P) des ersten Netzwerks nicht beide betriebsfähig sein können, wenn ein Ausfall in einem der beiden mit dem ersten Netzwerk verbundenen Knoten (d. h. Knoten 1 bzw. Knoten 2) auftritt. Deshalb verwirft der Fachmann solche Fälle sofort als eindeutig außerhalb des praktischen Anwendungsbereichs des beanspruchten Gegenstands liegend. Analoges gilt für das zweite Netzwerk.

Dies hat zur Folge, dass das Merkmal M1.14 in der ersten Fallgestaltung in folgender Weise auszulegen ist:

Bei einem Ausfall in irgendeinem der an eines der äußeren Netzwerke angeschlossenen Knoten sind der Arbeitspfad (W) und der Schutzpfad (P) des anderen äußeren Netzwerks betriebsfähig. Zu der ersten von dem Merkmal M1.14 erfassten Fallgestaltung ist mit den Figuren 2E und 2D je ein Beispiel gegeben. In Figur 2E ist auf der Seite des zweiten Netzwerks der Knoten 3 ausgefallen. Dennoch können auf Seiten des ersten Netzwerks der Arbeitspfad W und der Schutzpfad P zumindest prinzipiell betriebsfähig sein, weil Daten des Arbeitspfades W über die diagonale Verbindung PW-14 (in Fig. 2E als dickere Linie dargestellt) transportiert werden können und weiterhin im Bedarfsfall Daten des Schutzpfades P des ersten Netzwerks zunächst über die Verbindung PW-12 von Knoten 2 zu Knoten 1 (in Fig. 2E als gestrichelte Linie dargestellt) und von dort weiter über die diagonale Verbindung PW-14 zu dem zweiten Netzwerk gelangen können. Figur 2D gibt ein Beispiel für den hierzu spiegelbildlichen Fall, dass auf der Seite des ersten Netzwerks der Knoten 1 ausgefallen ist, zugleich aber aufseiten des zweiten Netzwerks der Arbeitspfad W und der Schutzpfad P betriebsfähig sein können.

Der Wortlaut des Merkmals M1.14 schließt allerdings eine zweite Fallgestaltung nicht aus, die sich bei einer alternativen Auflösung der „und“-Verknüpfung der Pfade und der „oder“-Verknüpfung der Netzwerke ergibt:

Der Arbeitspfad (W) des ersten Netzwerks und der Schutzpfad (P) des zweiten Netzwerks sollen im Fall eines Ausfalls in irgendeinem der Knoten betriebsfähig sein; oder, der Arbeitspfad (W) des zweiten Netzwerks und der Schutzpfad (P) des ersten Netzwerks sollen im Fall eines Ausfalls in irgendeinem der Knoten betriebsfähig sein.

Das Merkmal ist demnach in der zweiten Fallgestaltung sowohl erfüllt, wenn der Arbeitspfad (W) des ersten Netzwerks und der Schutzpfad (P) des zweiten Netzwerks im Fall eines Ausfalls in irgendeinem der Knoten betriebsfähig sind, als auch dann erfüllt („oder“), wenn der Arbeitspfad (W) des zweiten Netzwerks und der Schutzpfad (P) des ersten Netzwerks im Fall eines Ausfalls in irgendeinem der Knoten betriebsfähig sind.

Auch diese zweite Fallgestaltung lässt sich durch Figur 2E veranschaulichen, nämlich anhand der dicker gezeichneten Linie, die zwischen den ersten Anschlüssen des ersten und vierten Knotens verläuft, sowie durch Figur 2D, nämlich anhand der gestrichelten Linie, die zwischen dem jeweiligen ersten Anschluss des zweiten und dritten Knotens verläuft.

Beide Fallgestaltungen sind vom Merkmal M1.14 umfasst. Die Eigenschaft der Arbeits- und Schutzpfade als „operative“, d. h. betriebsfähig, aus Merkmal M1.14 kommt in der Beschreibung des Streitpatents nicht vor. In diesem Zusammenhang wird der Fachmann die Eigenschaft „betriebsfähig“ als funktionsfähig bzw. einsatzbereit verstehen. Hingegen ist eine Auslegung der Eigenschaft „operative“ als „in Betrieb befindlich“ nicht sachgerecht, weil der auf ein „System“ gerichtete Patentanspruch 1 nur körperlich und funktional umschriebene Merkmale enthält, und nicht etwa Verfahrensschritte, aus denen sich ein aktiver Datentransport über den (zum äußeren Netzwerk gerichteten) Arbeitspfad (W) bzw. Schutzpfad (P) ableiten ließe.

2.8. Die Merkmale M1.14a-H4 und M1.14b-H4 beanspruchen das Umschaltverhalten von Knoten 1 bzw. Knoten 4, die Merkmale M1.14c-H4 und M1.14d-H4 beanspruchen das Umschaltverhalten von Knoten 3 bzw. Knoten 2, und Merkmal M1.14e-H6 beschreibt die Funktion der vertikalen Verbindung PW-34. Das jeweilige Umschaltverhalten lässt sich anhand der Figuren 2E (Fehlerfall Knoten 3) und 2D (Fehlerfall Knoten 1) des Streitpatents veranschaulichen:

Im Einzelnen spezifizieren die Merkmale M1.14a-H4 und M1.14b-H4 zu einem Fehlerfall, der durch Ausfall des Knotens 3 oder an ihn angeschlossener Verbindungen (kurz: Fehlerfall des Knotens 3) verursacht sein kann, Folgendes (vgl. obige Figur 2E):

Der PWP-Block (250) des Knotens 1 ist so eingerichtet, dass er auf die diagonale zweite Verbindung PW-14 umschaltet, wenn er einen als „loss of signal“ bezeichneten Fehler in der ersten Verbindung (obere horizontale Verbindung, PW- 13) entdeckt. Der Knoten 4 ist so eingerichtet, dass er auf den inneren Arbeitsanschluss W umschaltet (diagonale Verbindung, PW-14), wenn er einen als „loss of signal“ bezeichneten Fehler über die sechste Verbindung (vertikale Verbindung, PW-34) entdeckt.

Demnach kann der Datenverkehr im Fehlerfall des Knotens 3 von PW-13 nach PW- 14 umgeleitet werden (vgl. SP, Figur 2E i. V. m. Abs. [0035]). Soweit gemäß Merkmal M1.14a-H4 ein „loss of signal“-Fehler in („in“) der Verbindung, und gemäß Merkmal M1.14b-H4 ein „loss of signal-Fehler über („over“) die Verbindung entdeckt wird, so versteht der Fachmann die beiden Formulierungen derart, dass ein Verbindungsausfall entdeckt wird, beispielsweise verursacht durch Ausfall des Knotens am anderen Ende der Verbindung. Die Bedeutung der beiden Präpositionen „in“ und „over“ wird er dabei gleichsetzen.

Spiegelbildlich spezifizieren die Merkmale M1.14c-H4 und M1.14d-H4 zu einem Fehlerfall, der durch Ausfall des Knotens 1 oder an ihn angeschlossener Verbindungen (kurz: Fehlerfall des Knotens 1) verursacht sein kann, Folgendes (vgl. obige Figur 2D):

Der PWP-Block (250) des Knotens 3 ist so eingerichtet, dass er auf die diagonale dritte Verbindung PW-23 umschaltet, wenn er einen als „loss of signal“ bezeichneten Fehler in der ersten Verbindung (obere horizontale Verbindung, PW- 13) entdeckt. Der Knoten 2 ist so eingerichtet, dass er auf den inneren Arbeitsanschluss W umschaltet (diagonale Verbindung, PW-23), wenn er einen als „loss of signal“ bezeichneten Fehler über die fünfte Verbindung (vertikale Verbindung, PW-12) entdeckt.

Demnach kann der Datenverkehr im Fehlerfall des Knotens 1 von PW-13 nach PW- 23 umgeschaltet werden (vgl. SP, Figur 2D i. V. m. Abs. [0034]). Für den Fachmann ist ersichtlich, dass mit den Merkmalen M1.14a-H4 bis M1.14b- H4 und M1.14c-H4 bis M1.14d-H4 jeweils zwei verschiedene Fehlerfälle beschrieben werden, und nicht etwa gleichzeitige, sich kreuzende Datenübertragungen. Gemäß Merkmal M1.14e-H6 soll der Knoten 3 derart eingerichtet sein, dass er Daten, die er am inneren Arbeitsanschluss W oder am inneren Schutzanschluss P empfängt, über die sechste Verbindung (vertikale Verbindung, PW-34) an den Knoten 4 (weiter-)sendet. Damit sind zwei Fälle umfasst, nämlich der Normalfall, in dem das paketbasierte Netzwerk fehlerfrei arbeitet, und ein Fehlerfall des Knotens 1 (SP, Abs. [0031]: „FIG. 2B illustrates […] no failures in the network 200“; Abs. [0034]:

„Upon a failure in the first node 210A, as shown in FIG. 2D“). Im Normalfall folgen die Daten einem Weg, der in Figur 2B (s. u.) als durchgezogene dicke Linie dargestellt ist: Ausgehend von Knoten 1 erreichen die Daten den inneren Arbeitsanschluss W des Knotens 3 und werden anschließend gemäß dem Merkmal M1.14e-H6 über die vertikale Verbindung PW-34 dem Knoten 4 zugeleitet (SP, Abs. [0031]).

Im Fehlerfall des Knotens 1 hingegen verläuft der Datenfluss teilweise auf einem anderen, durch die Merkmale M1.14c-H4 und M1.14d-H4 festgelegten Weg, der in Figur 2D (s. o.) durch gestrichelte Linien veranschaulicht ist: Von Knoten 2 kommend gelangen die Daten zu dem inneren Schutzanschluss P des Knotens 3 und werden dann gleichfalls über die Verbindung PW-34 dem Knoten 4 zugeführt, wie es das Merkmal M1.14e-H6 bestimmt (SP, Abs. [0034]).

In beiden Fällen hat das Weiterleiten nach Maßgabe des Merkmals M1.14e-H6 zur Folge, dass die von Knoten 3 über die horizontale bzw. diagonale Pseudo-Wire- Verbindung empfangenen Daten auch in dem Knoten 4 zur Verfügung stehen. Die Daten könnten somit in dem zweiten synchronen Netzwerk sowohl auf dem Arbeitspfad W als auch auf dem Schutzpfad P weitertransportiert werden, wie es das Streitpatent für den Normalfall bzw. den Fehlerfall des Knotens 1 lehrt (SP, Abs. [0031] und [0034], jeweils am Ende des Absatzes). Das Merkmal M1.14e-H6 liefert somit einen entscheidenden Beitrag, um im Fehlerfall des Knotens 1 den für eine 1+1-Redundanz gemäß SNCP- oder UPSR-Pfadschutz für das SONET- oder SDH- Protokoll benötigten Datentransport für das zweite Netzwerk bereitstellen zu können, obwohl ein PWP-Block 250 eines Knotens zwischen seinen PW- Verbindungen innerhalb des MPLS-Netzwerks 150 lediglich in „1:1-Redundanz“ umschaltet (siehe obige Ausführungen zu Merkmal M1.1-H6‘).

Figur 2B - Datenfluss im fehlerfreien Fall Ein dem Merkmal M1.14e-H6 entsprechendes Merkmal, nämlich zum Fehlerfall des Knotens 3, gewissermaßen als Spiegelbild zum Fehlerfall des Knotens 1, ist in Patentanspruch 1 nicht enthalten.

3. Die Beklagte verteidigt Patentanspruch 1 in der Fassung des Hauptantrages in zulässiger Weise. In Merkmal M1.1-H6‘ sind die Beschränkung auf SNCP/UPSR und SONET/SDH und die Bedeutung dieser Abkürzungen ursprungsoffenbart (s. NK17, S. 3, Abs. 2). Auch das Merkmal M1.3a-H1 und das in M1.5-H1 gegenüber der erteilten Fassung hinzugefügte Teilmerkmal „means for converting“ sind ursprünglich offenbart: So konvertiert der TDM-Block eines Knotens (vgl. NK17, Fig. 2A (230) (Time Division Multiplexer)) zwischen leitungsvermitteltem Zeitmultiplex-Protokoll des ersten/ zweiten Netzwerks und paketvermitteltem Protokoll (MPLS 150) des Systems, um dort eine SONET/SDH-Leitung (circuit) nachzubilden (emulate) (vgl. NK17, S. 9, 2. Abs.: “Each node 210 contains internal functional components including two time division multiplexer/demultiplexer (TDM) blocks 230 […] The TDM blocks 230, among other functions, may implement circuit emulation functions” i. V. m Fig. 2A). Das Merkmal M1.5-H1 definiert, dass jeder Knoten ein Gehäuse („single enclosure“) umfassen soll, in dem der erste Anschluss, die Arbeits- und Schutzanschlüsse, sowie die Konvertierungsmittel und der Schutzschalter untergebracht sind. Ein solches Gehäuse ist zwar weder in Figur 3, noch an einer anderen Stelle der ursprünglich eingereichten Unterlagen ausdrücklich als zur Erfindung gehörend offenbart. Die fehlende Ursprungsoffenbarung des Gehäuses betrifft auch die Fassung des Merkmals (M1.5) im erteilten Patentanspruch 1, in dem das Konvertierungsmittel („means for converting“) nicht ausdrücklich genannt ist.

Im Patentanspruch 1 bestimmt das Gehäuse nach Merkmal M1.5 den beanspruchten Knoten jedoch nur näher, führt daher zu einer Beschränkung des Schutzgegenstandes und nicht zu einem Aliud (vgl. BGH, GRUR 2011, 40 – Winkelmesseinrichtung; GRUR 2015, 574 – Wundbehandlungsvorrichtung), so dass keine unzulässige Erweiterung vorliegt.

Der Fachmann wird die Lehre des erteilten Patentanspruches 1 so verstehen, dass ein anspruchsgemäßer Knoten („node“) durch ein beliebiges Gehäuse, d. h. eine Außenhülle, von seiner räumlichen Umgebung abgegrenzt ist und demnach sämtliche für seine Funktionstüchtigkeit notwendigen Komponenten innerhalb dieses abgegrenzten Raumes angeordnet sein müssen, nämlich der erste Anschluss, die Arbeits- und Schutzanschlüsse sowie der Schutzschalter. Im geltenden Patentanspruch 1 sieht das Merkmal M1.3a-H1 ein Konvertierungsmittel („means for converting“) im Knoten vor, das der Fachmann ebenfalls als zwingend notwendige Komponente des Knotens versteht, weil es den Übergang von paketvermittelten zu synchronen Netzwerken ermöglicht. Folglich ist dieses Konvertierungsmittel von dem Gehäuse des Knotens mit umfasst. Die Aufnahme des Konvertierungsmittels in das Merkmal M1.5 des erteilten Patentanspruchs 1, so wie es das Merkmal M1.5-H1 vorsieht, stellt allenfalls eine Klarstellung dessen dar, was für den Fachmann beim Lesen des erteilten Patentanspruchs 1 ohnehin offenkundig ist, weil dessen Lehre den Einsatz von Konvertierungsmitteln bedingt. Daher kann die Beschränkung des nicht ursprungsoffenbarten Gehäuses durch das Konvertierungsmittel im Knoten die Zulässigkeit des geltenden Hauptantrages nicht in Frage stellen, da das zugehörige Merkmal bereits im erteilten Patentanspruch 1 implizit enthalten ist.

Die Merkmale M1.13c-H3 und M1.13d-H3 ergeben sich unmittelbar aus der Figur 2A der NK17. Das Merkmal M1.13a-H1 ist ursprünglich offenbart in NK17, Seite 3, Absatz 2 („Briefly described, the present invention is directed to a network having a packet switched sub-network configured to provide pseudo wire transport”), und in Figur 2A, PW-12 bis PW-34. Das Merkmal M1.13b-H1 konkretisiert Merkmal M1.4 und ist ursprünglich offenbart in NK17, Seite 9, Absatz 2 („data plane processor providing 1:1 pseudo wire protection services (PWP) block 250”).

Das Merkmal M1.14, das im Patentanspruch 1 des Streitpatents in der erteilten Fassung bereits enthalten war, ist zwar wörtlich nicht ursprünglich offenbart. Anknüpfend an die Erläuterungen in Abschnitt 2.7 zu der ersten Fallgestaltung ist dieses Merkmal jedoch durch die Figuren 2E und 2D sowie 2B i. V. m. der Beschreibung (NK17, S. 11 – 12) sinngemäß ursprungsoffenbart. Die Figuren 2E und 2D der NK17, die den oben abgebildeten Figuren 2E und 2D des Streitpatents entsprechen, illustrieren, dass Pfade des äußeren Netzwerkes 1 bzw. 2 bei Fehlerfällen in Knoten 3 bzw. 1 grundsätzlich betriebsfähig sein können. Weiterhin illustriert Figur 2B (s. o.) den fehlerfreien Fall, in dem der Fachmann sofort das Verhalten für die Fehlerfälle in Knoten 2 bzw. 4 mitliest. Denn da deren erste Anschlüsse den Schutzpfad (P) betreffen, ist bei Ausfall jener Knoten 2 bzw. 4 kein Umschalten notwendig. Insgesamt ergibt sich daraus bezüglich der ersten Fallgestaltung, dass Arbeitspfad und Schutzpfad des ersten Netzwerks betriebsfähig sein können, wenn ein Fehler im dritten oder vierten Knoten auftritt, sowie Arbeitspfad und Schutzpfad des zweiten Netzwerks betriebsfähig sein können, wenn ein Fehler im ersten oder zweiten Knoten auftritt.

Auch nach den Ausführungen in Abschnitt 2.7 zu der zweiten Fallgestaltung ist das Merkmal M1.14 sinngemäß ursprungsoffenbart. Figur 2E veranschaulicht mit der dick gezeichneten Linie, die zwischen den ersten Anschlüssen des ersten und vierten Knotens verläuft, dass der Arbeitspfad des ersten Knotens und der Schutzpfad des vierten Knotens bei Ausfall des dritten Knotens betriebsfähig sein können. Diese möglichen Betriebsfähigkeiten ergeben sich auch bei Ausfall des zweiten Knotens. Figur 2D veranschaulicht anhand der gestrichelten Linie, die zwischen dem jeweiligen ersten Anschluss des zweiten und dritten Knotens verläuft, dass der Schutzpfad des zweiten Knotens und der Arbeitspfad des dritten Knotens bei Ausfall des ersten Knotens betriebsfähig sein können. Dies gilt auch bei Ausfall des vierten Knotens. Daraus ergibt sich bezüglich der zweiten Fallgestaltung, dass der Arbeitspfad (W) des ersten Netzwerks und der Schutzpfad (P) des zweiten Netzwerks im Fall eines Ausfalls im Knoten 3 oder 2 betriebsfähig sein können und ferner auch der Arbeitspfad (W) des zweiten Netzwerks und der Schutzpfad (P) des ersten Netzwerks im Fall eines Ausfalls im Knoten 1 oder 4 betriebsfähig sein können.

Für die Lehre der Merkmale M1.14a-H4 bis M1.14e-H6 gelten die gleichen Offenbarungsstellen in NK17 wie für Merkmal M1.14. Im Detail sind die Merkmale M1.14a-H4 und M1.14b-H4 (Fehler im Knoten 3) offenbart in NK17, Figur 2E i. V. m. Seite 12. Die Merkmale M1.14c-H4, M1.14d-H4 und M1.14e-H6 (Fehler im Knoten 1) sind offenbart in NK17, Figur 2D i. V. m. Seite 12 und Figur 2B i. V. m. Seite 11. Insbesondere offenbart Figur 2D (s. o.) der NK17 anhand gestrichelter Linien („heavy dashed line“) einen Weg für den Datenfluss, der zur Betriebsfähigkeit des Arbeits- (W) und Schutzpfades (P) zum zweiten Netzwerk hin (rechts) führen kann, wenn der Knoten 1 ausgefallen ist.

Soweit die Klägerin argumentiert, dass der PWP-Block 250 in Merkmal M1.14a-H4 und M1.14c-H4 ein Prozessor auf Datenebene sei (NK17 S. 9, Z. 12-13: „data plane processor“), und somit keine Kontroll-Nachrichten wie „Loss of Signal“ verarbeiten könne, so kann letzterem nicht zugestimmt werden. Denn der PWP-Block 250 schaltet zwischen Pfaden um und muss hierfür zwangsläufig Kontroll-Daten verarbeiten können (vgl. NK17, S. 10, Z. 7-13: „In addition to the data plane services, the PWP block 250 provides path switching services […] These services may include, among others, interpreting conditions […]. For example, a condition may include a packet switched network (PSN) fault or an attachment circuit (AC) fault)“ i. V. m. S. 12, letzter Abs.: “the PWP block 250 of the first node 210A detects LOS in the first pseudo wire 13”).

Der Begriff „loss of signal“ ist als ursprünglich offenbart anzusehen, denn “LOS” und “AIS” (NK17, S. 12) erkennt der Fachmann als „loss of signal“ und „alarm indication signal“. Das Merkmal M1.14d-H4 erwähnt zwar nicht den in einem Ausführungsbeispiel offenbarten Umstand, dass an dem im zweiten Knoten enthaltenen TDM-Block das „LOS“ entdeckt wird (NK 17, S. 12, Abs. 2), was einer Verallgemeinerung des Ausführungsbeispiels gleichkommt. Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH, GRUR 2026, 49 m. w. N. – Stell- und Regelantrieb) ist aber die Verallgemeinerung ursprungsoffenbarter Ausführungsbeispiele zulässig, wenn von mehreren Merkmalen eines Ausführungsbeispiels, die zusammengenommen, aber auch für sich betrachtet dem erfindungsgemäßen Erfolg förderlich sind, nur eines oder einzelne in den Anspruch aufgenommen worden sind. Letzteres ist vorliegend der Fall, denn der zweite Knoten ist bereits ohne den enthaltenen TDM-Block förderlich für die „LOS“-Erkennung. Der Umstand, dass im Knoten am TDM-Block das „LOS“ entdeckt wird, ist unwesentlich für den erfindungsgemäßen Erfolg.

Bezüglich der übrigen Merkmale des Patentanspruchs bestehen keine Bedenken einer fehlenden Ursprungsoffenbarung und wurden auch seitens der Klägerin nicht geltend gemacht.

4. Der Gegenstand des Patentanspruchs nach Hauptantrag ist patentfähig im Lichte des von der Klägerin vorgebrachten Standes der Technik (Art. 138 Abs. 1 Buchst. a) i. V. m. Art. 54, 56 EPÜ). 4.1. Die erforderliche Neuheit ist gegeben, denn keine der Entgegenhaltungen zeigt eine entsprechend dem Merkmal M1.14e-H6 verwirklichte Lösung des Problems, wonach von Knoten 3 aus dem paketbasierten Netzwerk 150 empfangene Daten stets über die sechste Verbindung (vertikale Verbindung, PW- 34) an den Knoten 4 weitergesendet werden (M1.14e-H6).

Im Einzelnen:

4.1.1. Die Entgegenhaltung WO 2011/0034459 A1 (NK2) betrifft die Übertragung von Datenverkehr in einem Netzwerk und ferner einen effizienten Schutz mindestens eines Dienstes vor einem einzelnen Ausfallpunkt („Single Point of Failure“, SPoF: Ausfall eines Punkts führt zu Gesamtausfall des Systems) (NK2, S. 1, Z. 5-7 und 32-34).

Die Figur 2 der NK2 zeigt eine Verbindungszone 30 ( „interconnected zone“) sowie vier Knoten in 2x2-Anbindung („2x2 attached“), wobei die Verbindungszone 30 ein Paketnetzwerk 31 mit einem Paketnetzwerk 32 verbindet (NK2, S. 15, Z. 14-22):

Die dort gezeigte 2x2-Knotenanordnung mit den Knoten 34 und 35 sowie 44 und 45 entspricht der anspruchsgemäßen Anordnung der ersten (210A), zweiten (210B), dritten (210C) und vierten (210D) Knoten zwischen zwei äußeren Netzwerken, hier in Form der beiden genannten Paketnetzwerke 31 und 32. Zwei Knoten auf einer Netzwerkseite werden „Master“ bzw. „Deputy“ (Stellvertreter) genannt, wobei diese zueinander redundant sind, und die Knoten auf der anderen Netzwerkseite werden Slave-Knoten genannt (s. Abstract). Die Verbindungszone 30 kann ein VLAN- Netzwerk sein (virtual-LAN), also ein LAN-Netzwerk, das mittels anderer Protokolle emuliert wird, um es beispielsweise über eine Weitverbindung Kunden an verteilten Standorten (31, 32) zur Verfügung zu stellen. Es überträgt demnach Ethernet- Verkehr der Paketnetzwerke 31 und 32 (NK2, S. 15, Z. 35-36), beispielsweise mittels Tunneling-Technik (NK2, S. 32 Z. 4-12). Der Ethernet-Verkehr wird dabei stets über lediglich eine der insgesamt vier Verbindungen zwischen den Paketnetzwerken 31 und 32 übertragen (NK2, S. 15, Z. 35-36). Die Verbindungszone 30 kann von Protokollen verwendet werden, die Identifizierer („tags or labels“) nutzen, wie beispielsweise MPLS (NK2, S. 8, Z. 37 – S. 9 Z. 4), und stellt demnach ebenfalls ein paketbasiertes Netzwerk dar. Ein revertives oder nicht-revertives Umschalten wird gewährleistet (NK2, S. 6 Z. 34 – S. 7, Z. 9). Die Lehre der NK2 dient jedoch nicht dem anspruchsgemäßen Zweck, nämlich einen SNCP- oder UPSR- Pfadschutz, der einen Arbeitspfad (W) und einen Schutzpfad (P) nutzt, zwischen einem ersten und zweiten synchronen, SONET- oder SDH-Protokoll verwendenden Netzwerk bereitzustellen, da die zu verbindenden Netzwerke 31 und 32 Paketnetzwerke, insbesondere Ethernet-Netzwerke, sind, zwischen denen nur über eine einzige aktive Verbindung tatsächlich Daten fließen. Damit ist das Merkmal M1.1-H6‘ lediglich teilweise gezeigt.

Aus der Figur 2 ist ferner ersichtlich, dass jeder Knoten nach außen zu den Paketnetzwerken 32 und 31 gewandte Anschlüsse haben muss. Die nach innen zur Verbindungszone 30 gerichteten Anschlüsse, deren Bezeichnungen als solche hier keine Rolle spielen, sind unmittelbar gezeigt (Knoten 34 hat die Anschlüsse 37, und 38). Damit sind die Merkmale M1.2 und M1.3 gezeigt.

Mittel zum Konvertieren zu und von einem paketbasierten Protokoll gemäß Merkmal M1.3a-H1 zeigt die NK2 grundsätzlich, da das von der Verbindungszone 30 verwendeten Paketprotokoll, beispielsweise MPLS, ein anderes ist, als das zu übertragende Paketprotokoll der Paketnetzwerke 31 und 32, beispielsweise Ethernet. Dabei werden die Daten jedoch nicht zwischen einem paketbasierten Format und einem Zeitmultiplexformat umgewandelt. Deshalb ist das Merkmal M1.3a-H1 der NK2 nur teilweise entnehmbar.

Die gezeigten Knoten 34, 35, 44 und 45, wie auch deren nach innen gewandten Schnittstellen (z. B. 37 und 38) haben Zustände, die es erlauben, über die Schnittstellen 37 und 47 Daten zwischen den beiden Paketnetzwerken 32 und 31 zu übertragen. In einem Fehlerfall können sich die Zustände in einer Weise ändern, dass Datenverkehr nicht mehr zwischen den Ports 37 und 47 weitergeleitet wird, sondern über die diagonale Verbindung zwischen den Schnittstellen 38 und 50 (NK2, S. 18, Z. 19 – S. 19, Z. 5). Die Knoten sind in der Lage, einen Fehlerfall selbst festzustellen und das entsprechende Umschalten auszulösen (NK2, S. 8, Z. 18 und 19: „The master node or the deputy node may by itself determine a fault condition and trigger protection switching“). Somit ist ein Schutzschalter gemäß M1.4 offenbart.

Sofern nicht bereits die dreidimensionalen Umrandungen der Knoten in Figur 2 als Gehäuse interpretiert werden, ist im Zusammenhang mit dem zu Merkmal M1.3.a- H1 Gesagten auch Merkmal M1.5-H1 in der NK2 zumindest implizit offenbart. Denn der Fachmann erwartet, dass solche Bestandteile von einer schützenden Außenhülle umgeben sind und demnach eine Abgrenzung von der räumlichen Umgebung besitzen.

Die Merkmale M1.6 bis M1.9 sind der NK2 entnehmbar, weil die Knoten 34, 35, 44, 45 wegen der oben angesprochenen Schutzschalterfunktion prinzipiell geeignet sind, mittels ihrer implizit vorhandenen, nach außen zu den Paketnetzwerken 32 und 31 gewandten Anschlüsse (s. o.) Arbeits- und Schutzpfade der angeschlossenen Paketnetzwerke zu terminieren. Da die Verbindungszone 30 der Figur 2 MPLS (Multi-Protocol-Label-Switching) nutzen kann (s. o.), sind die Verbindungen innerhalb der Verbindungszone 30 paketbasiert.

Mit den horizontalen und diagonalen Verbindungen der Figur 2 der NK2 sind die mit den Merkmalen M1.10 bis M1.13 beanspruchten (nach innen gerichteten) Anschlüsse und Verbindungen gezeigt. Zwar werden die Anschlüsse nicht explizit als Arbeitsanschlüsse W und Schutzanschlüsse P bezeichnet. Die bloße Benennung der Anschlüsse ist aber unbedeutend, da eine Funktionalität als Arbeits- bzw. Schutzanschluss, insbesondere ein Umschaltverhalten, mit den Merkmalen M1.10 bis M1.13 nicht festgelegt ist.

Ob die Verbindungen innerhalb der Verbindungszone 30 Pseudo-Wires sein können, dementsprechend die Schutzschalter in den Knoten einen Pseudo-Wire- Protection-Block umfassen (M1.13a-H1, M1.13b-H1), und ob das fehlerbedingte Umschalten der Verbindungen innerhalb der Verbindungszone 30 den Merkmalen M1.14a-H4, M1.14b-H4, M1.14c-H4 und M1.14d-H4 entspricht, kann hier dahingestellt bleiben. Auch kann dahingestellt bleiben, ob das Merkmal M1.14, das Fehler in einem Knoten betrifft und daher mit einem solchen Umschalten verbunden sein kann, in der NK2 offenbart ist.

Denn in NK2 sind bereits keine vertikalen Verbindungen zwischen zwei jeweiligen redundanten Knoten 34 und 35 bzw. 44 und 45 gemäß den Merkmalen M1.13c-H3 und M1.13d-H3 offenbart und folglich auch keine Fehlerdetektion auf einer vertikalen Verbindung, wie sie in den Merkmalen M1.14b-H4 und M1.14d-H4 verlangt wird.

Dementsprechend ist eine gemäß dem Merkmal M1.14e-H6 geforderte Weiterleitung des Pseudo-Wire-Datenverkehrs sowohl im fehlerfreien Fall („working … port“) wie auch im Fehlerfall („protection port“), über eine vertikale Verbindung zwischen zwei redundanten Knoten in der NK2 nicht offenbart.

4.1.2. Die Entgegenhaltung US 2007/0008982 A1 (NK3) bezieht sich allgemein auf Verfahren zur Bereitstellung von Redundanzmechanismen für Netzwerkverbindungen (NK3, Abs. [0002]). Im Falle eines Ausfalls einer Pseudo-Wire-(PW)- Verbindung, z. B. aufgrund eines Ausfalls eines Provider-Edge-Geräts (PE-Gerät, d. h. an der Grenze eines Betreibernetzwerks gelegenes Gerät), wird eine alternative PW-Verbindung als redundanter Pfad aktiviert (NK3, [0024], letzter Satz).

Das Konzept ist in der Figur 2 der NK3 veranschaulicht. Mittig sind darin ein IP/MPLS-Netz 11 sowie links und rechts getrennte Ethernet-Zugangsdomänen 20 und 30 gezeigt:

Dabei bedeuten die (n-PE)-Geräte (Bz. 23, 24, 33 und 34) sog. „network-facing provider edge“-Geräte, und die mit Bezugszeichen 22 und 32 versehenen (u-PE)- Geräte sog. „user-facing provider edge“-Geräte (NK3, Anspruch 1). Die mit Bezugszeichen 21 und 31 versehenen CE-Geräte sind „customer-edge“-Geräte (NK3, Abs. [0003]).

Die in der Figur 2 gezeigte 2x2-Knotenanordnung mit den n-PE-Geräten 23 und 24 sowie 33 und 34 entspricht der Anordnung der anspruchsgemäßen ersten (210A), zweiten (210B), dritten (210C) und vierten (210D) Knoten zwischen zwei äußeren Netzwerken, hier in Form der beiden Ethernet-Zugangsdomänen 20 und 30. Die n- PE-Geräte 23 und 24 sowie 33 und 34 sind typischerweise Edge-Router oder Switches, die ein Protokoll zum Aufbau von Pseudo-Wire-(PW)-Verbindungen ausführen können (NK3, Abs. [0026]). Die Lehre der NK3 dient jedoch nicht dem anspruchsgemäßen Zweck, einen SNCP- oder UPSR-Pfadschutz durch parallel über einen Arbeitspfad (W) und einen Schutzpfad (P) übertragene Daten, zwischen einem ersten und zweiten synchronen, SONET- oder SDH-Protokoll verwendendem Netzwerk bereitzustellen, da die zu verbindenden Netzwerke 20 und 30 Ethernet-Zugangsdomänen sind und demnach Paketnetzwerke darstellen, zwischen denen nur über eine einzige Verbindung 60 (vgl. Fig. 2) Daten ausgetauscht werden. Damit ist das Merkmal M1.1-H6‘ lediglich teilweise gezeigt. Aus der Figur 2 ist ersichtlich, dass jedes n-PE-Gerät nach außen zu den Ethernet- Zugangsdomänen 20 und 30 gewandte Anschlüsse hat. Am beispielhaften n-PE- Gerät 23 enden ferner die Verbindungen 54 und 52, wodurch zwei nach innen zum Netzwerk 11 gerichteten Anschlüsse eines Knotens gezeigt sind. Damit sind die Merkmale M1.2 und M1.3 gezeigt.

Mittel zum Konvertieren zu und von einem paketbasierten Protokoll gemäß Merkmal M1.3a-H1 zeigt die NK3 grundsätzlich, da das vom Netzwerk 11 verwendete MPLS- Paketprotokoll ein anderes ist als das Ethernet-Paketprotokoll der Ethernet- Zugangsdomänen 20 und 30. Die Daten werden allerdings nicht zwischen einem paketbasierten Format und einem Zeitmultiplexformat umgewandelt. Deshalb geht das Merkmal M1.3a-H1 aus der NK3 nur teilweise hervor.

Bei den n-PE-Geräten 23, 24, 33 und 34 kann es sich in der Regel um Edge-Router oder Switches handeln, die ein Protokoll zum Einrichten von PW-Verbindungen ausführen können (NK3, Abs. [0026]). Die PW-Verbindung 51 stellt in Figur 2 die Verbindung zwischen den primären n-PE-Geräten 24 und 34 her. Die verbleibenden PW-Verbindungen 52-54 sind in Figur 2 als blockiert dargestellt. Sollte der primäre WAN-Router (gemeint ist Gerät 24 oder 34) wechseln, z. B. aufgrund eines Fehlers, der die PW-Verbindung 51 deaktiviert oder beendet, kann eine alternative PW- Verbindung als redundanter Pfad aktiviert werden (NK3, Abs. [0035]). Somit ist die Funktion eines Schutzschalters gemäß M1.4 offenbart.

Sofern die Umrandungen der n-PE-Geräte in Figur 2 nicht schon als Gehäuse gedeutet werden, ist in Zusammenhang mit dem zu Merkmal M1.3.a-H1 Gesagten auch Merkmal M1.5-H1 wie in der NK2 auch in der NK3 implizit offenbart. Die Merkmale M1.6 bis M1.9 werden von der NK3 gezeigt, da die n-PE-Geräte 23, 24, 33, 34 wegen der oben gezeigten Schutzschalterfunktion prinzipiell geeignet sind, mit ihren nach außen zu den Ethernet-Zugangsdomänen gewandten Anschlüssen (s.o.) Arbeits- und Schutzpfade der angeschlossenen Netzwerke zu terminieren.

Das Netzwerk 11 in Figur 2 ist ein IP/MPLS Netzwerk. Somit sind die darin enthaltenen Verbindungen paketbasiert. Mit den horizontalen und diagonalen Verbindungen der Figur 2 der NK3 sind die mit den Merkmalen M1.10 bis M1.13 beanspruchten (nach innen gerichteten) Anschlüsse und Verbindungen gezeigt. Zwar werden die Anschlüsse nicht explizit als Arbeitsanschlüsse W und Schutzanschlüsse P bezeichnet. Die Funktionalität der Anschlüsse, insbesondere ein Umschaltverhalten, ist gemäß den Merkmalen M1.10 bis M1.13 jedoch nicht gefordert, so dass die bloße Namensgebung für die Anschlüsse hier nicht entscheidend ist.

Die Verbindungen innerhalb des Netzwerks 11 sind PW-Verbindungen (NK3, Abs. [0005]). Dementsprechend ist der oben zu Merkmal M1.4 angesprochene Schutzschalter als Pseudo-Wire-Protection-Block anzusehen. Folglich sind die Merkmale M1.13a-H1 und M1.13b-H1 in der NK3 offenbart.

Über die Lehre der NK2 hinausgehend wird in der NK3 die Aktivierung einer alternativen redundanten PW-Verbindung durch ein „Stack Group Bidding Protocol“ (SGBP) der n-PE-Geräte erreicht, das eines der n-PE-Geräte als primäres n-PE- Gerät für einen einzelnen Pseudo-Wire-Verbindungspfad zu einer anderen Ethernet-Zugriffsdomäne auswählt (NK3, Anspruch 11). Die Verbindungslinien 26 und 36 repräsentieren die Nutzung des SGBP-Protokolls (NK3, Abs. [0027]). Mit den Verbindungen 26 und 36 (vertikale Linien) sind die Merkmale M1.13c-H3 und M1.13d-H3 offenbart.

Ob das fehlerbedingte Umschalten einer PW-Verbindungen innerhalb des Netzwerks 11 den Merkmalen M1.14a-H4, M1.14b-H4, M1.14c-H4 und M1.14d-H4 entspricht, und ob in der NK3 das Merkmal M1.14 erfüllt ist, kann allerdings dahingestellt bleiben. Denn die oben genannten vertikalen Verbindungen 26 und 36 dienen ausschließlich einem Informationsaustausch zwischen benachbarten n-PE- Geräten einer Ethernet-Zugriffsdomäne gemäß dem SGBP-Protokoll, nicht aber einem Übertragen von Daten, die an einem Anschluss zu dem IP/MPLS-Netz 11 empfangen wurden, hin zu einem benachbarten n-PE-Gerät. Somit ist das Merkmal M1.14e-H6 nicht verwirklicht, da gemäß diesem verlangt wird, Daten über die vertikale Verbindung (SP, PW-34) weiter zu transportieren, die zuvor über eine andere PW-Verbindung (SP, PW-13 oder PW-23) empfangen worden sind.

4.1.3. Der Fachartikel „Network High Availability for Ethernet Services Using IP/MPLS Networks” (NK5), der von allen vorliegenden Entgegenhaltungen der Lehre des Patentanspruchs am nächsten kommt, beschreibt eine MC-LAG (multichassis link aggregation) mit PW-Redundanz innerhalb eines MPLS--Netzwerks. Diese dient dem Schutz von Weitbereichs-Ethernet-Diensten. Als Beispiele für solche Dienste nennt die NK5 den Dienst VPWS (virtual private wire service), also einen Weitverbindungs-Punkt-zu-Punkt-Dienst, der eine Ethernet-Verbindung emuliert, und weiterhin den Dienst VPLS (virtual private LAN service), der Ethernet- Endgeräte unterschiedlicher Kunden über jeweilige simulierte LAN-Dienste miteinander verbindet (NK5, Abschnitt „Introduction“, die letzten drei Absätze: „How to provide resilient access to Ethernet services delivered by the MPLS network […] We first review the mechanisms that enable MPLS to deliver wide-area Ethernet services for both point-to-point and multipoint-to-multipoint applications: virtual private wire service (VPWS) and virtual private LAN service (VPLS), both of which make use of pseudowires […] We then describe how pseudowire redundancy and MC-LAG can be combined to offer enhanced resiliency for both VPWS- and VPLSbased Ethernet services”; Unterstreichungen hinzugefügt). Diesen Redundanzmechanismus beschreibt die NK5 detailliert im Kapitel „VPWS and VPLS Protection“ (S. 93 re. Sp. unten) i. V. m. Figur 5:

Zunächst wird dort beschrieben, wie ein Ende-zu-Ende Pfad zwischen kundenseitigen Einrichtungen („customer premises equipment“) CE1-CE2 aufgebaut wird (NK5, S. 93 re. Sp. unten: „Figure 5 illustrates how MC-LAG and PW redundancy work together to protect an Ethernet VPWS…“). Daraufhin wird ein Umschaltmechanismus bei einem Fehler auf einer aktiven LAG-Verbindung, also einer direkten Teilstrecke zwischen einer Einrichtung CE auf Kundenseite und einer Einrichtung PE auf Seiten eines Providers, beschrieben (NK5, S. 94 li. Sp. Abs. 2 – S. 95 li. Sp. Abs. 1: „Consider first the failure of an active LAG link (e.g., CE1–PE1 in Fig. 5 …“). Dieser Umschaltmechanismus kann durch eine (vertikale) Verbindung (ICB) zwischen redundanten Knoten an der Außengrenze des Provider-Netzwerks („provider edge (PE) nodes“) PE1 und PE2 bzw. PE3 und PE4 optimiert werden (NK5, S. 95 li. Sp. 2. Abs. „As an optimization, additional protection can be provided using interchassis backup (ICB) PWs between each of the redundant PE pairs”). Die Verbindung (ICB) zwischen redundanten Knoten PE1 und PE2 bzw. PE3 und PE4 erlaubt es zusätzlich, einen Fehler innerhalb des MPLS-Netzes zu umgehen (ebda: „They also enable an unrecoverable failure in the core of the MPLS network to be avoided”). Ferner wird ein Umschaltmechanismus für einen Ausfall eines Knotens PE beschrieben (NK5, S. 95 li. Sp. 3. Abs.: “PW redundancy and MC-LAG can also protect the VPWS service where one of the PEs (e.g., PE1) experiences a catastrophic failure…”).

4.1.3.1. Die NK5 macht zu den oben genannten Punkten im Detail folgende Ausführungen:

4.1.3.1.1. Zum Ende-zu-Ende Pfad zwischen CE1-CE2 offenbart die NK5 (S. 93 re. Sp. unten: „Figure 5 illustrates how MC-LAG and PW redundancy work together to protect an Ethernet VPWS…“) Folgendes:

Kundenseitige Knoten CE1 und CE2 („Customer Edge“) sind über Ethernet-Anschlussleitungen (AC: „attachment circuit“) mit jeweils anbieterseitigen Knoten PE1 und PE2 bzw. PE3 und PE4 (PE: „provider edge“) verbunden, die ihrerseits gemäß dem MC-LAG-Prinzip in unterschiedlichen Rahmen untergebracht sind (MC: „multi chassis“; LAG: „Link Aggregation Group“, d. h. Bündelung mehrerer physischer Netzwerk-Schnittstellen). Die PE-Knoten sind untereinander über Ethernet-Pseudo- Wires (PW) verbunden. Ein sog. LACP-Protokoll (LACP: „Link Aggregation Control Protocol“) sorgt dafür, dass zwischen jedem CE-Knoten und den damit verbundenen PE-Knoten immer nur eine der LAG-Untergruppen aktiv (in Fig. 5 bspw. die Verbindung CE1 – PE1) und die andere im Standby-Modus ist (bspw. CE1 – PE2). Der Status der LAG-Untergruppe spiegelt sich im PW-Status eines PE- Knotens wider (z.B. PE1, dessen MC-LAG-Verbindung den Status „Aktiv“ hat, hat auch den jeweiligen PW-Status „Aktiv“). Ein PE-Knoten sendet seinen PW-Status an sein entferntes Gegenstück-PE. Sowohl der vom entfernten Ende empfangene PW-Status als auch der lokale MC-LAG-Status bestimmen, welche PW-Verbindung für die Weiterleitung des Datenpfads verwendet wird. Somit bestimmt der MC-LAG- Status an beiden Enden des Provider-Netzwerks den Weiterleitungsstatus der PW- Verbindungen. Der End-to-End-Pfad ist folglich derjenige, auf dem der MC-LAG- Status beider Ethernet-ACs aktiv ist und beide PW-Endpunkte aktiv sind (Fig. 5:

CE1-PE1-PE4-CE2). 4.1.3.1.2. Ein Fehler auf der aktiven LAG-Verbindung zur CE-Seite (NK5 S. 94 li. Sp. Abs. 2 bis S. 95 li. Sp. Abs. 1: „Consider first the failure of an active LAG link (e.g., CE1–PE1 in Fig. 5 …“) wird auf der Ebene des LACP-Protokolls oder der Verbindungsschicht erkannt und veranlasst beispielsweise PE1, eine sog. „MC-LAG link level convergence“ herbeizuführen. Das bedeutet, dass von der bisherigen Ethernet-Verbindung (sog. „link level“) CE1-PE1 der LAG auf eine Verbindung zum Standby-Rahmen PE2 umgeschaltet wird.

Hierzu weist PE1 den Knoten PE2 mithilfe des MC-LAG-Steuerungsprotokolls an, den Status der MC-LAG-Verbindung von „Standby” auf „Aktiv” umzustellen. PE2 übernimmt damit einen aktiven Weiterleitungsstatus. PE1 versetzt dann die PW- Verbindungen von PE1 zu PE3 und PE4 in den Standby-Status und informiert PE4 darüber durch eine PW-Statusmeldung. Da PE2 nun der aktive Knoten im Paar PE1-PE2 ist, ändert er den LACP-Verbindungsstatus (d. h. den MC-LAG-Status) von „Standby“ auf „Aktiv“, so dass CE1 die Weiterleitung über die MC-LAG- Verbindung von PE2 nutzen kann.

PE2 verbindet dann seine MC-LAG-Verbindung mit der PW-Verbindung zu PE2– PE4 und gibt diesen aktiven Status bekannt. Zwar ändert PE2 entsprechend seines MC-LAG-Status den Status seiner PW-Verbindung auch in Richtung PE3 auf „Aktiv“ und teilt PE3 den neuen PW-Status mit, jedoch bleibt der PW-Status von PE3 aufgrund dessen lokalem MC-LAG-Standby-Status im Standby-Status.

Nach Erhalt der PW-Statusmeldung von PE2 ändert PE4 seine lokale PW- Verbindung zur Verbindung PE4–PE2, da sowohl sein lokaler MC-LAG-Status als auch der von PE2 empfangene Remote-Status nun aktiv sind. Auf diese Weise wird ein neuer aktiver Pfad von CE1-PE2-PE4-CE2 erstellt. So bleibt der Ethernet-Dienst von CE1 zu CE2 trotz des Ausfalls einer Anschlussleitung (hier: CE1-PE1) betriebsbereit.

4.1.3.1.3. Zu einer Verbindung (ICB) zwischen den redundanten Knoten PE1 und PE2 bzw. PE3 und PE4 offenbart die NK5 (NK5, S. 95 li. Sp. 2. Abs.: „As an optimization, additional protection can be provided using interchassis backup (ICB) PWs between each of the redundant PE pairs…”) Folgendes:

ICB-PW-Verbindungen (ICB:

Interchassis-Backup) zwischen jedem der redundanten PE-Paare (PE1-PE2 bzw. PE3-PE4) dienen einem zusätzlichen Schutz. Über diese Verbindungen kann ein Knoten PE in einer Übergangsphase, in der sein MC-LAG auf Standby umgeschaltet ist, bevor der Status der PW- Verbindung zum entfernten PE auf Standby aktualisiert worden ist, Pakete zum lokalen redundanten PE weiterleiten, nämlich Pakete, die der Knoten vom MPLS- Netzwerk über die noch nicht aktualisierte PW-Verbindung vom entfernten Knoten PE (fälschlicher Weise) empfangen hat. Dieses Weiterleiten erläutert folgendes Beispiel: Der MC-LAG-Status von PE1 ändert sich wegen einer Unterbrechung der bisher aktiven MC-LAG-Verbindung auf „Standby“. Sodann ändern sich zwar auch der PW-Status von PE1 in Richtung PE3 und PE4 auf „Standby“, doch PE3 bzw. PE4 senden in einer Übergangsphase, in der sie die PW-Statusänderung noch nicht realisiert und umgesetzt haben, immer noch Pakete an PE1. PE1 sendet dann solche Pakete über die ICB-PW-Verbindung weiter an PE2. 4.1.3.1.4. Zu einem Fehler innerhalb des MPLS-Netzes offenbart die NK5 (NK5, S. 95, li. Sp., 2. Abs.: „They also enable an unrecoverable failure in the core of the MPLS network to be avoided”), dass die genannten (vertikalen) PW-Verbindungen zwischen den redundanten Knoten es ferner erlauben, einen nicht behebbaren Ausfall im Kern des MPLS-Netzwerks, in dem die PW-Verbindungen geschaltet werden, zu umgehen, indem sie einem Knoten PE erlauben, Pakete an das MPLS- Netzwerk über einen alternativen Pfad über einen lokal redundanten PE zu senden.

4.1.3.1.5. Zum Umschaltmechanismus für einen Ausfall eines Knotens PE beschreibt die NK5 (NK5, S. 95 li. Sp. 3. Abs.: “PW redundancy and MC-LAG can also protect the VPWS service where one of the PEs (e.g., PE1) experiences a catastrophic failure…”) Folgendes:

PW-Redundanz und MC-LAG können auch den VPWS-Dienst schützen, wenn einer der PE-Knoten (z. B. PE1) einen Totalausfall erleidet. Ein solcher Ausfall von bspw. PE1 kann von den anderen PE-Knoten auf verschiedene Weise erkannt werden, z. B. über einen Pfad zwischen den PE-Knoten. Dies veranlasst PE3 und PE4, ihre PW-Verbindungen zu PE1 in einen „Aus“-Zustand zu versetzen, und PE2, den aktiven Weiterleitungsstatus zu übernehmen. PE2 meldet somit den PW-Status „Aktiv” für seine PW-Verbindungen an PE3 und PE4. PE3 bleibt im Standby-Status (da sein lokaler MC-LAG-Status „Standby” ist), aber PE4 leitet nun Pakete auf der PW-Verbindung PE4-PE2 weiter, da beide Enden nun den Status „Aktiv” aufweisen. Um den korrekten Fluss von Daten („frames“) zu und von CE1 sicherzustellen, ändert PE2 den LACP-Verbindungsstatus (MC-LAG-Status) von Standby auf „Aktiv“. Wie im Fall des Ausfalls einer Anschlussleitung (AC, z. B. CE1-PE1) wirkt sich der fehlerbedingte Umschaltvorgang nur auf lokal verbundene PE-Knoten und den lokalen CE-Knoten aus.

4.1.3.2. Im Vergleich mit dem Gegenstand des Patentanspruchs 1 fehlt es in der oben aufgezeigten Lehre der NK5 zumindest an dem Merkmal M1.14e-H6. Die in der Figur 5 gezeigte 2x2-Knotenanordnung mit den Knoten PE1 und PE2 sowie PE3 und PE4 entspricht der Anordnung der anspruchsgemäßen ersten (210A), zweiten (210B), dritten (210C) und vierten (210D) Knoten zwischen zwei äußeren Netzwerken, hier in Gestalt der linken Ethernet-MC-LAG-Verbindung zu CE1 und der rechten Ethernet-MC-LAG-Verbindung zu CE2. Das mittig gezeigte Netzwerk, mit „PWs“ unterschrieben, ist als MPLS-Netzwerk paketbasiert. Die Lehre der NK5 dient jedoch nicht dem anspruchsgemäßen Zweck, einen SNCP- oder UPSR-Pfadschutz durch sowohl über einen Arbeitspfad (W) als auch über einen Schutzpfad (P) übertragene Daten zwischen einem ersten und zweiten synchronen, SONET- oder SDH-Protokoll verwendendem Netzwerk bereitzustellen. Denn die Ethernet-MC-LAG-Verbindung zu CE1 bzw. CE2 ist zum einen paketbasiert und zum anderen verwirklicht sie wegen der beschriebenen Aktiv- und Passiv-Zustände keine 1+1-Redundanz, sondern bietet lediglich eine 1:1-Redundanz, bei der zwischen den Endknoten CE1 und CE2 nur über eine einzige Verbindung (vgl. Fig. 5: CE1-PE1-PE4-CE2) Daten transportiert werden. Damit ist das Merkmal M1.1-H6‘ lediglich teilweise gezeigt.

Aus der Figur 5 ist ersichtlich, dass jeder Knoten PE nach außen zu CE1 bzw. CE2 gewandte Anschlüsse hat (MC-LAG). Die nach innen gewandten Anschlüsse sind mit PW bezeichnet. Damit sind die Merkmale M1.2 und M1.3 gezeigt. Mittel zum Konvertieren zu und von einem paketbasierten Protokoll gemäß Merkmal M1.3a-H1 zeigt NK5 grundsätzlich, da das mittig gezeigte Netzwerk ein MPLS- Netzwerk ist, das zur Kundenseite (CE1 und CE2) – mittels sog. LSP-Tunnel („label switched path tunnel“) – Ethernet-Dienste bereitstellt (NK5, Fig. 1, s. u.). Allerdings werden die Daten auch nach der Lehre der NK5 nicht zwischen einem paketbasierten Format und einem Zeit-Multiplexformat umgewandelt. Darum ist das Merkmal M1.3a-H1 der NK5 nur teilweise entnehmbar.

Wegen des zuvor beschriebenen Umschaltens der PW-Verbindungen ist somit die Funktion eines Schutzschalters gemäß M1.4 offenbart. In Figur 5 sind symbolisch Gehäuse der PEs gezeigt. In Zusammenhang mit dem zu Merkmal M1.3.a-H1 Ausgeführten ist Merkmal M1.5-H1 in der NK5 offenbart. Die Merkmale M1.6 bis M1.9 werden von der NK5 gezeigt, da die Knoten PE1 bis PE4 wegen der oben gezeigten Schutzschalterfunktion prinzipiell geeignet sind, mit ihren nach außen zu CE1 bzw. CE2 gewandten Anschlüssen (s. o.) Arbeits- und Schutzpfade der angeschlossenen Netzwerke zu terminieren.

Das mittig in Figur 5 gezeigte Netzwerk ist ein MPLS-Netzwerk, und somit sind die darin enthaltenen Verbindungen paketbasiert (NK5, Abschnitt „Introduction“: „How to provide resilient access to Ethernet services delivered by the MPLS network“). Mit den horizontalen und diagonalen Verbindungen der Figur 5 sind die mit den Merkmalen M1.10 bis M1.13 beanspruchten (nach innen gerichteten) Anschlüsse und Verbindungen gezeigt. Dass die Anschlüsse nicht explizit als Arbeitsanschlüsse W und Schutzanschlüsse P bezeichnet sind, ist unerheblich. Die Verbindungen innerhalb des in Figur 5 mittig zwischen den Knoten PE1 bis PE4 abgebildeten Netzwerks sind Pseudo-Wires (Fig. 5: „PWs“). Dementsprechend ist der oben zu Merkmal M1.4 angesprochene Schutzschalter als Pseudo-Wire- Protection-Block anzusehen. Somit sind die Merkmale M1.13a-H1 und M1.13b-H1 in NK5 offenbart.

Die NK5 offenbart vertikale Verbindungen, die als ICB-Verbindungen Nutzdaten in Übergangssituationen während eines Umschaltvorgangs oder bei nicht behebbaren Fehlerzuständen innerhalb des MPLS-Netzes transportieren (NK5, S. 95 re. Sp. Abs. 2; s. o. unter Ziffer 4.1.3.1.3 und 4.1.3.1.4).

Somit zeigt die Entgegenhaltung NK5 die Merkmale M1.13c-H3 und M1.13d-H3. Ob das oben dargestellte fehlerbedingte Umschalten der PW-Verbindungen zwischen den Knoten PE1 bis PE4 gemäß der NK5 den Merkmalen M1.14a-H4, M1.14b-H4, M1.14c-H4 und M1.14d-H4 entspricht, und ob in dem aus NK5 vorbekannten System das Merkmal M1.14 erfüllt ist, kann hier dahingestellt bleiben. Jedenfalls das Merkmal M1.14e-H6 ist in der Lehre der NK5 nicht verwirklicht. Nach diesem Merkmal muss der dritte Knoten so eingerichtet sein, dass er Daten über die vertikale Verbindung (SP, PW-34) zu seinem redundanten Knoten weitertransportiert, die zuvor über eine andere PW-Verbindung (SP, PW-13 oder PW-23) des paketbasierten Netzwerks (MPLS 150) empfangen worden sind – und zwar unabhängig davon, ob ein Fehlerfall vorliegt oder nicht (zur Relevanz dieses Umstands siehe Auslegung des Merkmals M1.14e-H6 im Abschnitt 2.8).

Gemäß NK5 hingegen werden die Daten lediglich in der Übergangsphase eines fehlerbedingten Umschaltens oder bei einem Fehlerfall innerhalb des MPLS- Netzwerks an den redundanten Knoten gesendet (s. o. 4.1.3.1.3 und 4.1.3.1.4). 4.1.4. Die Entgegenhaltung US 2008/0240101 A1 (NK4) betrifft wie die NK5 eine sog. „multi-chassis link aggregation group“ (MC-LAG).

Die NK4 offenbart wie die NK5 eine ICB-Verbindung in Form einer vertikalen PW- Verbindung zwischen redundanten Knoten für die ICB-Funktionalität (NK4, Fig. 4 „Inter-chassis PW for VLL“). In der Beschreibung wird hierzu lediglich ausgeführt, dass hierüber Netzwerkverkehr übertragen werden kann (NK4, Abs. [0017]: “Interchassis backup (ICB) … Network traffic is carried over ICB to the other SAP”). Die NK4 bleibt diesbezüglich inhaltlich hinter der ansonsten zur NK4 ähnlichen NK5 zurück. Gleiches gilt für den in der NK4 beschriebenen Redundanzmechanismus. Eine weitere Erörterung und ein Merkmalsvergleich mit dem Inhalt der NK4 erübrigen sich daher.

4.1.5. Der Fachbuchauszug „R. Dutta et al., Traffic Grooming for Optical Networks (NK27) und die Veröffentlichung der Internationalen Fernmeldeunion „Standard ITU-T G. 842(04/97) (NK28) zeigen Verbindungsmöglichkeiten von synchronen (SONET/SDH)-Netzen, die 1+1-Redundanzkonzepte (SNCP/UPSR) verfolgen, wie sie in dem Merkmal M1.1-H6’ angesprochen sind (z. B. NK28, Fig. 11 und 13; NK27, Fig. 8.6).

In Figur 11 der NK28 (s. u.) sind ein primärer Knoten P („primary node“) und ein sekundärer Knoten S („secondary node“) eines sog. „Multiplex-Section-Shared- Protection-Rings“ (Fig. 11 obere Hälfte „MS-shared protection ring“) mit jeweils zugeordneten Knoten eines SNC-Protection-Rings (Fig. 11 untere Hälfte) verbunden. Multiplex-Section-Shared-Protection-Ring und SNC-Protection-Ring sind zueinander alternative synchrone Netzwerke. Fasst man den Multiplex- Section-Shared-Protection-Ring der Figur 11 als erstes synchrones Netzwerk auf, dann gleichen dessen Knoten P und S den anspruchsgemäßen ersten bzw. zweiten Knoten des Merkmals M1.1-H6’. Die Knoten P und S des SNC-Protection-Rings der Figur 11 können indessen mit den anspruchsgemäßen dritten bzw. vierten Knoten gleichgesetzt werden.

Ferner werden in Figur 11 der NK28 unidirektionale Verbindungen gezeigt, die zwischen den Knoten S („secondary node“) und P („primary node“) sowie zwischen ihren jeweils gegenüberliegenden Knoten liegen. Diese Verbindungen sind aber nicht funktionsgleich mit den vertikalen Verbindungen gemäß den Merkmalen M1.13d-H3 und M1.13c-H3. Denn sie ermöglichen als Bestandteil des jeweiligen Rings („MS (Multiplex Section) shared protection ring“ bzw. „SNC protection ring“) den SONET/SDH-Ringschluss und sind somit keine Pseudo-Wire Verbindungen, wie von den Merkmalen M1.13d-H3 und M1.13c-H3 i. V. m. M1.13a-H1 verlangt, die der Fehlerkennung gemäß den Merkmalen M1.14b-H4 und M1.14d-H4 sowie der Datenweiterleitung nach dem Merkmal M1.14e-H6 dienen.

Auch sind die Verbindungen der Knoten S und P mit ihren gegenüberliegenden Knoten zwar topologisch vergleichbar mit den streitpatentgemäßen horizontalen Verbindungen gemäß den Merkmalen M1.10 und M1.11, sie sind jedoch als synchrone Verbindungen verwirklicht und stellen deshalb keine paketbasierten Verbindungen dar.

Des Weiteren sind der Figur 11 keine diagonalen Verbindungen entnehmbar, die zwischen dem oberen Knoten P und dem unteren Knoten S sowie hierzu kreuzweise zwischen dem unteren Knoten P und dem oberen Knoten S verlaufen. Demnach sind bereits die topologischen Anforderungen gemäß den Merkmalen M1.12 und M1.13 nicht erfüllt.

Auch weitere Merkmale des Patentanspruchs 1 zeigt die Figur 11 nicht. So fehlt insbesondere das bereits erwähnte Merkmal M1.14e-H6, wonach der dritte Knoten so eingerichtet sein muss, dass er Daten über die vertikale Verbindung (SP, PW- 34) zu seinem redundanten Knoten weitertransportiert, die zuvor über eine horizontale oder diagonale Verbindung empfangen worden sind (vgl. SP, horizontale Verbindung PW-13 bzw. diagonale Verbindung PW-23). Mangels diagonaler Verbindungen ist das Merkmal M1.14e-H6 in der Lehre der NK28 bereits nicht verwirklicht.

Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus dem übrigen Inhalt der Entgegenhaltung NK28, insbesondere nicht aus der Figur 13. Die Entgegenhaltung NK27, in der u. a. auf eine Figur 8.6 verwiesen wird, bleibt inhaltlich hinter der NK28 zurück und ist daher im Weiteren unbeachtlich. 4.1.6. Der Fachbuchauszug „A. Badach und E. Hoffmann, Technik der IP-Netze“ (NK25) und das eingereichte RFC 4842-Dokument der Internet Engineering Task Force (IETF) (NK26) zeigen die Übertragung von SDH/SONET-Daten über Pseudo- Wire-Verbindungen mittels MPLS.

Merkmale, die direkt unter diejenigen des Patentanspruchs subsummiert werden können, gehen aus diesen Entgegenhaltungen nicht hervor. 4.2. Der Patentanspruch 1 gilt auch auf erfinderischer Tätigkeit beruhend. 4.2.1. Aus der Entgegenhaltung NK5 ist kein Anlass ersichtlich, um zum Gegenstand des Patentanspruchs 1 zu gelangen, insbesondere ein Merkmal M1.14e-H6 vorzusehen.

Gemäß NK5 werden die Daten innerhalb des MPLS-Netzwerks entweder über eine horizontale Verbindung oder über eine diagonale Verbindung geleitet. Die vertikalen Verbindungen transportieren lediglich im Fehlerfall übergangsweise Daten (s. o. 4.1.3.1.3) oder zur Umgehung eines Fehlers innerhalb des MPLS-Netzes (s. o. 4.1.3.1.4). Zwischen den Knoten CE1 und CE2 ist immer nur eine Verbindung aktiv, beispielsweise CE1-PE1-PE4-CE2 (s. NK5, Fig 5). Wegen dieses Funktionsprinzips hat der Fachmann keinen Anlass, den Knoten PE3 so einzurichten, dass dieser ständig (im Normalfall wie auch im Fehlerfall) Daten, die er aus dem MPLS- Netzwerk empfängt, nämlich über eine horizontale Verbindung zu PE1 wie auch über eine diagonale Verbindung zu PE2, an seinen benachbarten redundanten Knoten PE4 über eine vertikale Verbindung weiterleitet, wie es Merkmal M1.14e-H6 vorsieht. Auch die Klägerin keine überzeugenden Gründe darlegen, welchen konkreten Anlass der Fachmann zu einem entsprechenden Vorgehen gehabt hätte. 4.2.2. Gleiches gilt jeweils ausgehend von NK2 bis NK4. Denn diese beschäftigen sich wie die NK5 mit der Ende-zu-Ende-Übertragung paketbasierter Daten über eine Verbindung, die über eine 1:1-Redundanz geschützt ist, bleiben aber inhaltlich hinter NK5 zurück.

4.2.3. Auch ausgehend von der NK5 in Verbindung mit dem Fachwissen, belegt durch NK25 bis NK28, ist der Gegenstand des Patentanspruchs 1 dem Fachmann nicht nahegelegt. Die Entgegenhaltungen NK25 bis NK26 zeigen, dass es dem Fachmann grundsätzlich bekannt war, SDH/SONET-Daten über paketbasierte Netzwerke, die über Pseudo-Wire-Verbindungen mittels MPLS bereitgestellt werden, zu übertragen. Demnach hat der Fachmann ausgehend von der Verbindung zweier SDH/SONET-Netzwerke durch synchrone Leitungen, beispielsweise gemäß NK27 und NK28, Anlass, stattdessen ein zwischengeschaltetes paketbasiertes Verbindungsnetzwerk, wie beispielsweise das MPLS-Netzwerk gemäß NK5, in Betracht zu ziehen.

Doch um eine Verbindung zweier SDH/SONET-Netzwerke mittels eines paketbasierten Netzwerks zu bewerkstelligen, bedarf es mehrstufiger Überlegungen, um das Verbindungsnetzwerk gemäß NK5 funktionsgerecht zwischen die SDH/SONET-Netzwerke gemäß NK28 einsetzen zu können, wie folgende Betrachtungen zu NK28 und NK5 zeigen.

Da ein SONET/SDH-Ring mit 1+1-Redundanz arbeitet (vgl. NK28, Fig. 11 „SNC protection ring“), müssen über zwei unabhängige, redundante Verbindungen ständig redundante Daten übertragen werden. Mit Blick auf Figur 11 der NK28 bedeutet dies, dass zwischen dem oberen und unteren Ringnetzwerk – jeweils über deren P-Knoten, wie auch über deren S-Knoten – redundante Daten transportiert werden. Mit den P-P- und S-S-Verbindungen existieren also zwei Verbindungen, die aktiv redundante Daten transportieren.

Gemäß NK5 werden Daten jedoch immer nur über eine Verbindung geleitet, beispielsweise in Figur 5 der NK5 über CE1-PE1-PE4-CE2. Dabei ist immer nur ein Knoten eines Knotenpaares aktiv (NK5 Fig. 5: PE1 ist aktiv, während PE2 im Bereitschaftszustand „Standby“ ist; analog PE4 / PE3).

Um die Lehre der NK28 mit der Lehre der NK5 zu kombinieren, müsste der Fachmann in Hinblick auf Figur 11 der NK28 die synchron arbeitende Verbindung jeweils zwischen den Knoten S des oberen und unteren Ringnetzwerks und den Knoten P des oberen und unteren Ringnetzwerks durch eine jeweilige paketbasierte Verbindung ersetzen. Es müssten also zwei verschiedene paketbasierte Verbindungen zum Einsatz kommen, die gleichzeitig redundante Daten übertragen. Da das Netzwerk nach NK5 nur immer eine End-Zu-End-Verbindung aktiv hält, müsste der Fachmann einen Weg suchen, wie er die beiden erforderlichen paketbasierten Verbindungen bereitstellen kann, indem er das Netzwerk der NK5 abwandelt.

Hierfür könnte der Fachmann die Lehre der NK5 unter Aufgabe der dort beschriebenen Schutzmechanismen insofern neugestalten, dass die dort in Figur 5 gezeigte Verbindung PE1-PE3 beispielsweise an die Stelle der P-P-Verbindung zwischen oberem und unterem Ringnetzwerk gemäß Figur 11 der NK28 tritt und entsprechend die Verbindung PE2-PE4 an die Stelle der Verbindung S-S. Entgegen der Lehre der NK5 müssten beide Verbindungen PE1-PE3 und PE2-PE4 aktiv redundante Daten übertragen, d. h., die bisherige 1:1-Redundanz innerhalb des MPLS-Netzwerks würde abgewandelt in eine 1+1-Redundanz.

Die vertikalen ICB-Verbindungen gemäß NK5 würden bei einem solchen Vorgehen an die Stelle der ringschließenden Verbindungen P-S des oberen und unteren Ring- Netzwerks treten. Die diagonalen Verbindungen gemäß NK5, die ein Umschaltung der Verbindungen für die 1:1-Redundanz ermöglichen, werden mit dem oben beschriebenen Wegfall der 1:1-Redundanz hinfällig. Solche diagonalen Verbindungen sind auch in der NK28 nicht gezeigt.

Insofern besteht für den Fachmann weder eine Veranlassung, an diagonalen Verbindungen nach dem Vorbild der NK5 festzuhalten, noch ein Anlass dafür, einen Knoten so einzurichten, dass er, entsprechend dem Merkmal M1.14e-H6 über eine diagonale Verbindung empfangene Daten an den benachbarten Knoten (d. h. von P nach S oder umgekehrt innerhalb eines jeweiligen Ringnetzwerks gemäß NK28) weiterleitet.

Diese Betrachtungen gelten in gleicher Weise auch für NK27 und NK2 bis NK4, da diese Dokumente inhaltlich hinter den erörterten Dokumenten NK28 und NK5 zurückbleiben. Weitere Gesichtspunkte, die erfolgreich die Rechtsbeständigkeit des Patentanspruchs 1 in Frage stellen, hat die Klägerin nicht vorgetragen.

III. Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 Abs. 2 PatG i. V. m. § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 709 Satz 1 und 2 ZPO.

IV.

R e c h t s m i t t e l b e l e h r u n g

Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung gegeben. Die Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Ablauf von fünf Monaten nach Verkündung, durch einen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Patentanwalt als Bevollmächtigten schriftlich oder in elektronischer Form beim Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45 a, 76133 Karlsruhe, einzulegen.

Heimen Dr. Forkel Schödel Dr. Harth Hofmeister

Bundespatentgericht

(Aktenzeichen) Verkündet am 11. Dezember 2025 …