Rechtsprechung / BGH / 3. Strafsenat / 1981
BGH Beschluss vom 23.03.1981 – 3 StR 105/81
3. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
u
BUNDESGERICHTSHOF
3 StR 105/81 BESCHLUSS
in der Strafsache
gegen
den Arbeiter Heinrich Willi Je aus OiEEEEEmm- Adi, geboren am GB MB 1953 in Mei,
wegen fortgesetzten unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln u.a.
B44
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts am 23. März 1981 gemäß § 349 Abs. 4 StPO einstimmig beschlossen;
Auf die Revision des Angeklagten wird das
Urteil des Landgerichts Mosbach vom 1. Dezember 1980 mit den Feststellungen aufge-
hoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Gründe§
Im Rahmen der Prüfung der Frage, ob die gegen den Angeklagten zu verhängende Strafe gemäß den §§ 21, 49 StGB zu mildern sei, hat die Strafkammer ausgeführt, sie sei davon ausgegangen, daß der Angeklagte "beim Verkauf des Heroins wegen seiner Heroinabhängigkeit nicht in der Lage war, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln"(UA S. 8). Damit wären für Teilakte der dem Angeklagten zur Last gelegten fortgesetzten Handlung des Handeltreibens mit Heroin und des Erwerbs von Heroin die Voraussetzungen des § 20 StGB festgestellt. Angesichts der sonstigen Feststellungen liegt zwar die Annahme nahe, daß das Landgericht dies nicht wirklich aussprechen wollte, sondern sich nur fehlerhaft ausgedrückt hat. Ob dies tatsächlich so ist, kann der
Senat aber schon deshalb nicht klären, weil das Landgericht konkrete Feststellungen zum Grad der Heroinabhängigkeit nicht getroffen und sich mit den beiden Alternativen des
§ 20 StGB nicht in einer Weise auseinandergesetzt hat, die eine rechtliche Prüfung ermöglichen würde, Dies führt auf die Sachrüge zur Aufhebung des Urteils.
Die neu entscheidende Strafkammer wird auch die Ausführungen des Generalbundesanwalts zu § 56 Abs. 2 StGB zu berücksichtigen haben.
Schmidt Dr. Schauenburg Dr. Krauth Laufhütte Dr. Gribbohm