Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1961
BGH Entscheidung vom 11.07.1961 – 1 StR 635/60
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
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3108 098
Im Namen de s Volkes»:
In der Strafsache
gegen
den Bergmann Egon W EEE zu: “ou: geboren am WW 1921 in A, zur Zeit in Untersuchungshaft,
wegen schweren Diebstahls i.R.
hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs .in der Sitzung vom 11. Juli 1961, an der teilgenommen haben:
Bundesrichter Dr. Peetz als Vorsitzender, ”
Bundesrichter Dr. Seibert Bundesrichter Dr. Willms Bundesrichter Fischer
Bundesrichter Mai als beisitzende Richter,
Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Justizangestellter als Urkundsbeanter der Geschäftsstelle,
für Recht erkamnt:
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 29. August 1960 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Landgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
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Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Diebstahls im Rückfall in drei Fällen zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten rügt die Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts. Sie greift mit der Verfahrens-
beschwerde durch.
Der Angeklagte hatte am 19. Juli 1960 die Bestellung eines Pflichtverteidigers beantragt, nachdem das Schöffen-
gericht das Verfahren am 2. Juni 1960 wegen nicht«ausreichender Strafgewalt an die Strafkammer verwiesen hatte.
Der Vorsitzende der Strafkammer lehnte das Gesuch ab, weil der Antrag nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Wochenfrist gestellt worden sei (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 und 5 und Abs. 3 StPO). Er hat dabei übersehen, daß nach § 140 Abs. 2 StPO wegen der Schwere der Tat ein Pflichtverteidiger von Amts wegen zu bestellen war (BGHSt 6, 199). Deshalb ist der unbedingte Aufhebungsgrund des § 338
Nr. 5 StPO gegeben (vgl. BGH 1 StR 132/60 vom 24. Januar 1961, NJW 1961, 740 Nr. 17)»
Dr. Peetz Seibert willms
Fischer Mai