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BGH Entscheidung vom 18.06.1957 – 1 StR 392/56

1. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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TmN amen des Tolk es. In der Strafsäache g 88 e ».

die Hausfrau BARON, m; geb. aa aus —

geboren am 1920 im 6 ‚Ihüringen,..

Sachbezeichnungs Rüde!

hat der ls Straf facnat. des Bunäesgerichtohote im ‚der Sitzun vom 18. Juni 1957, ‚an der teilgenommen habenz

Bündesrichte Peetz

als: ‚Vorsitzender,

Bundesrichter, ‚Mantel Bundesrichter Werner ‚Bundesrichter Dr,Hübner

Bundesrichter Dr.Hehgsberger „als beisi.tzende Richter, =

.Oberstaatsanwalt RB in der Verhandlung,

Bundesanwalt Dr. bei der. Verkündung ‚als Vertreter der. Bundesanwaltschaft,

z Justizangestellter 7 : N „als Urkundsbeomter. ‚dei, Beschäftss el

für Becht © erkannts

Auf die Revision der Ankeklaiten - Elisabeth L wird das Urteil des Landgerichts Ninnberg Tunen vom 29. Hai 1956, soweit es sie betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache insoweit. zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Nechismittels, an das bandgeri. %

' zurüs zverwiesen .

Von Rechts wegen

&ränder Der Fhemann der Angeklagten, der £rühere Mitangeklagte Wilhelm I@p, betrieb eine Steuerkanzlei "und ‚befaßte si eh - daneben mit der Verwaltung. von: Hausgrundstücken, darunter ‚in be trächtlichem Umfang von. solchen, "die Devisenausländern gehörten. Die Bareinnahmen, hauptsächlich Mieten,. in eine von ihm für alle Hausverwaltungen gemeins

richtete sogenannte ‚Hauskasse, aus: der auch Ausgaben eu Grundst tücke bestri tten wurden; Ein Angestellter, ‚der frühere Mi tangekl aste O3 3 verwal tete die Kasse. Von. Ihr getrennt führte eine andere Angestellte die Privatkasse des. Ehemannes

der Angeklagten, in die aus der Hauskasse bei Fälligkeit seine je . Gebühren für die Hausverwal tüngen abgeführt. wurden... Der An-

So geklagten war von ihrem Ehemann erlaubt worden; privaten |

' Geldbedarf aus der Privatkasse zu decken, ‚nicht dagegen aus - der Hauskasse, Dennoch eignete sie sich nach den Urteilsfest- | ‚stellungen aus dieser Kasse teils ohne Wissen des Anges tellten Fr teils mit seiner Hil fe nach und nach Beträge von: insgesamt mindestens 3 ‚soo mm ano Das ; Landgericht hat sie -

mie, daß; der Geldbentand

hestimmt sich vielmehr nach § 929 BGB, Dansch geht das Bigen-

tum durch Binigung und Übergabe über, Zwar bei der Einigung, einem Rechtsgeschäft, könnte der Ehemann der Angeklagten als bevollmächtigter Stellvertreter des jeweils empfangsberechtigten Hauseigentüners gehandelt haben, ‚nicht jedoch. ‚bei. der Übergabe, einer bloßen Änderung, der tatsächlichen, ‚Gewalt über die Sache (8 854 Abs 1 BGB); denn eine. ‚Stellvertretung. ist dem bürgerlichen Recht nur bei ‚Willenserklärungen bekannt

= e (85164 ff BGB). Lediglich wenn Wilhelm > bei: Annahme ‚von Barieistungen, durch seinen Angestellten DO 5) und. ‚bei der mit für ihn als Geschäftsherrn verbundenen Inbesitznahme u.

der Geläscheine ‚oder Gadstücke (§ 855 BGB) . zugleich seinen u

Auftraggebern den mittelbaren

Besitz und auf diese Weise das

. Eigentum daran hätte verschaffen wollen. (8 868 BGB; RGZ 137, | 233 25: 140, 223, 229), wäre denkbar, ‘ daß diese Eigentümer

. wurden. wie es sich damit verhält, wird das Landgericht ZU:

prüfen haben. Dabei wird zu bedenken sein, daß ein solches

I eschäft, soweit es. nicht unter devisenrechtlichen Gesichts- Bun

punkten überhaupt. niciig wäre (MRG Nr 53 nF Art‘ I; I, rs Art. .

VE, VIII und X, b; AHKGes Nr. ‚erfahrungs swidrig ist; denn Geld wird gewöhnlich. nieht ein-.. ‘zelnen Stücken; ‚sondern dem Vierte nach geschuldet. War. etwa

den Schuldnern gleichgültig, w

35 Art. ra § 134 BGB), immerhin

wer. Eigentum an dem. ‚gez

Geld erwarb, ‚wenn sie aur durch die Zählung. an_den Eheim

der Angeklagten von. ihrer Schuld. befreit: wurd: tea sie gar aus devisenrechtlichen Gründen. ausdrücklici u das Eigentum zu übertragen, so wurde. er und nicht der Gläubi-.

.. ger Eigentümer ‚der jeweiligen Sachlage spricht, daß Wilhelm

. "Lungen tatsächlich nur die Überschüsse aus den Hausv

nn nr

tungen an seine Auftraggeber abführen. sollte und ferner,

daß "unter allen Beteiligten", ihm und seinen Auftraggebern. gung zu Geldentnahmen aus der

Berleistung, Für eine. solche TB nach den Urteilsfe bs

anscheinend also aueh zwischen Einigkeit über seine Berechti.- Kasse bestang; schließlich auch,

hörte - insoweit. nicht zweifelhaft, als : 7

der Schlüssel sei es. für den Ehemann, sei es für beide Ehe- "leute - zeitweilig entäußertes za klären bleibt lediglich, - "pb er auch in .dem Zeitabschnitt, -in dem sich die Angeklagte. “.

auch nach‘ Dienstschluß, in Abwesenheit Hartwigs, 'ungehinderten

ven der bestohlene Fhegatte. beides besaß (mass : 54,.

daß ihn die Strafkammer im Falle TE, in dem er wegen Untreue angeklagt war, freigesprochen hat, obwohl sie von ihrem Standpunkt aus die Entuahme von 450 DM zugunsten der Frau TORE - » wie übrigens folgerichtig auch: alle. Entnah.- men zu seinem Nutzen „: als Unterschlagung hätte wirdigen

missen.

Dr Voraussetzung, daß ihm der Barbestand der “ nuskgbn Geld der Hausk Asse enthahm und der Angeklagten aushändigte oder als er sich‘ seines Mitgewahrsans - - dureh Hinterlegung

‚Zugang zu seinem Schreibtisch. mit dem Schlüssel des. gegenüber stehenden Tisches verschaffte, den. (mit), Gewahrsam in. Snn- | licher Weise aufgab, etwa ‚dadurch, ‚daß jener Schlüssel ‚eigen zu .dem Zwecke "stöckengelassen" wurde, ‘den Eheleuten Ta .

"Zutritt: zu der -- damals noch im ihrer. Wohnung, befindlichen

wahrsam on der Hauskasse. behalten haben, so käme

74, 167, 169 £3 DR 1943, 513 Nr 1 Lie Jedoch wäre Pa ee Pen, ob für die Angeklagte Straffreiheit eintritt, sei es -- wegen des geringeren Schuldumfangs -- nach dem Straffrei-- heitsgesetz 1954, sei es überhaupt schon nach dem Straffreiheitsgesetz 1949. .

Bauen

Die Feststellung, die Angeklagte habe gewußt, daß der Bestand der Hauskasse im. Eigentum “der verschiedenen Hauseigentümer" gestanden habe, ist augenscheinlich von der. bisher nicht. rechtsfehlerfreien Beurteilung dieser Eigentumsverhältnisse durch die St trafkammer beeinflußt, Sollte die Angeklagte aber tatsächlich jene Vorstellung. gehabt haben, Br würde dies die Anwendung des § 247 } Abs 2 StGB nicht hin- | ee 4, 345, 349; 3, 251, 1535 62,270, 2Tı für s 25T

Dr, Beetz 0. "Mantel. oo, erner

Hühaer. .