Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 855 Besitzdiener
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 156
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Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 17.12.2018 – 15 U 84/18Zitiert von 1
- BGH, 18.09.2020 – V ZR 8/19Gutgläubiger Erwerb eines bei einer unbegleiteten Probefahrt entwendeten Kraftfahrzeugs: Vorliegen einer Besitzdienerschaft eines Kaufinteressenten; freiwilliger Besitzverlust des Verkäufers; Abhandenkommen bei Nicht-Rückgabe des FahrzeugsZitiert von 22
- BGH, 17.03.2017 – V ZR 70/16Herausgabeanspruch des Besitzers: Besitzverhältnisse an einem Kraftfahrzeug nach erfolgter Reparatur während der Probefahrt des Bestellers in Anwesenheit des WerkunternehmersZitiert von 15
- OLG Hamm, 12.07.2018 – 5 U 133/17
- OLG Frankfurt am Main, 19.04.2012 – 11 U 15/11Zitiert von 2
- BVerwG, 12.05.2016 – 2 WD 16/15Unterschlagung; Dezentrale Beschaffung; Teileinheitsführer; Vertrauensposition; überlange Verfahrensdauer als MilderungsgrundZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 16.10.2025 – 2 WD 1.25Zugriff auf dienstliches Material durch einen Mannschaftsdienstgrad, der für das Material vergleichbar verantwortlich ist wie ein Materialverantwortlicher, dem es anvertraut istZitiert von 1
- BFH, 14.10.2025 – VII R 21/23(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.10.2025 - VII R 13/23 - Zum Besitz im Kaffeesteuerrecht)
- BFH, 14.10.2025 – VII R 13/23 · Zum Besitz im KaffeesteuerrechtZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 855 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Übt jemand die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt oder Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen Verhältnis aus, vermöge dessen er den sich auf die Sache beziehenden Weisungen des anderen Folge zu leisten hat, so ist nur der andere Besitzer.