§ 247 Haus- und Familiendiebstahl
Stand: 10.06.2019
Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.
Wird zitiert von 72 Entscheidungen zu § 247 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 23.02.2012 – 1 StR 586/11Untreue: Maßgebender Vermögensschaden einer Kommanditgesellschaft; fehlender Strafantrag eines AngehörigenZitiert von 12
- BGH, 26.07.1957 – 4 StR 257/57Zitiert von 1
- BGH, 20.05.1955 – 2 StR 581/54
- OLG Hamm, 11.09.2003 – 3 Ss 496/03
- BGH, 12.07.1979 – 4 StR 204/79Zitiert von 2
- BGH, 29.07.2014 – 5 StR 46/14Strafverfahren: Wirksamkeit eines Strafantrages eines Betreuers wegen Untreue des mit einer Vorsorgevollmacht ausgestatteten Neffen zu Lasten der betreuten TanteZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.06.2025 – 2 SLa 13/25
- BVerfG, 29.01.2025 – 1 BvR 1496/24Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl einer Wohnungsdurchsuchung mangels hinreichender Darlegungen zur Einhaltung der Beschwerdefrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) - allerdings verfassungsrechtliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung
- VG Köln, 28.11.2024 – 20 K 6709/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 247 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.