Gesetze / Strafgesetzbuch

StGB

§ 247 Haus- und Familiendiebstahl

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund42 Entscheidungen

Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.

§ 246 § 248