Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1951
BGH Entscheidung vom 21.09.1951 – 2 StR 143/51
2. Strafsenat
no. y ! .
-
„tr.
a . “ fa wer Mo Po: van wert . v CE Se RR Bu .. »I er
ur .. “i ts Pa = Er
2 StR 13/1 nn in
2305 038
Im Nemen des Volkes
In der Strafsache „ae
1.) den Kellner st. Geschäftsti er Henri Karl Ernst B ‚ geboren en } TSOI in
E P) " n ‘
2.) die Ehefrau \Ienriette ine 24 eb; ı 85 > choren
belde in wohnhaft,
ur, } j}
wegen Betrugs u.a.
hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtehofs in der Sitzung von 21. September 1951, en der teilgenommen =‘ ' BR: haben: ' “ DREH: Senatspräsident Dr. Lioericke als Vorsitzender,
" Bundesrichter Dr. Kirchner Bundesrichter Dr. Dotterweich Bundesrichter Werner ‚Bundesrichter Dr. Sauer
als beisitzende Richter, Erster Staatsanwalt Dr. )
als Vertreter der ZBundesanwsltscheft, Justizangestellter >
als Urkundsbeenter der Geschäftsstelle,
für Recht erkamt: . BT
%
Auf die Revision der Angeklagten wird das. 2
Urteil des Landgerichts in Hamburg vom 18. , : Jenuar 1951 mit den ihm zugrunde liegenden.‘ Feststellungen aufgchoben, soweit die Ange-
klagten wegen gemeinschaftlichen Betruges“ ”
verurteilt sind, und gegerüber Nenri 0
im Gesontstrafausspruch. Te ak
In diesem Umfenge wird die Sache zu neuer : '
Verhandlung und Entecheidung, auch über die
kosten des Rechtemittels, an das Landgericht zurtickverwiesen. , N er
Dice Revision des Angeklagten Henri 3@ re ‘= “brigen verworfen.
> r u.
. Von Fzchts wegen LE
- 2.
Gründe§
bes Lardzericht in \arburg hat mit ürteil vom 18. Jenuar 1951 die £nscklagten verurteilt und zwar den Ant gellagten Henri Ei) unter Freisprechung im übrigen wegen geweinschaftlichen Detruges, wegen falscher Versicherung cu Lides Stett und wegen Verstrickungsbruches in zwei Füllen mu einer Gesemntstrafe von schn Vonaten Gefüngnis, die Angeklagte Lenriette 3 unter Freisprechung im übrigen wegen gemeinschaftlichen Betruges
zu sechs Viochen Gefängnis. .
liit ihrer Nevision rügen beide Angeklagte Verletzung des sachlichen Rechts.
Eenri 3 hat zwar Revision cingelest, soweit er verurteilt worden ist. Aus den Anträgen und der Bearündung seiner Revision geht jedoch hervor, dıss er das Urteil hincichtlich des Verstricku ıscbruches nicht ansreiit. Er beschränkt demnach in zulässiger leise die Revieion auf die Verurteilung wegen Betruges und falscher Vercicherung en Zides Statt. Der Verteidiger ist nech der ihn erteilten Vollmacht hiesu ermächtigt 44, 502 StEC).
1. Betrug, Nach den Urteilstautstellungen haben die Angeklagten durch das Vorschweigen der Forderung su» in Höhe von 6.000.- Lli, der Angeklagte Tienri Bi uch noch durch die fichtangabe von Lieferantensckulden in NWöhe von 3.000.- ZN eine unrichtige Bilanz aufgestellt. sie haben niedurch sowie durch die Zusicherung in dem. en 1I. Oktober 1949 ebgeschloesenen Vortra;, dass wei-
u u
‘ ..
v . Cu ” 6
S DV
« X
. »
. Be .
om eca 0 IN
m.
ERETERTTENERTASEBOTE SEN N a PERERRESPRET a EOTTITEE
me v ” ug un
FE rer APARBnS I
on M a R ’wn Pe . « “,
vr: . PauPE ze BE .. REN r . . ‘ er
’ ” ’ Y
*
, » x R “e % PR 2° Way, ‘ 2
% .
y” Me ‘ Pa) > .y% u - 3.
.
» ’ [3 ” .. 2; .
tere Verbindlichkeit ten nicht bestünden, den Zeugen. ED getäuscht und zur Beteiligung mit einer Din-
” lage von 5.000.- Ik bestimmt. Die Täusckungshand- . lung wird nicht durch das Vorbringen der Revision‘! ER x Be ausgeräunt, dass die Bilanz einen Habenposten er- BASE N geben hötte, wenn die Waren statt mit dem Einkaufs- ° “. .- E - wert mit dem Verkaufsvert, der 30% höher sei; ein- . 2 wu gesetzt worden wären. Abgesehen davon. dasg auch dann ;. . " ' #.. ‘ "noch ein Sollvosten von.etwa 3.0C00.- i bleibt, ist an BE Kit entscheidend, , dass die Angeklagten aubärickläch zu- 5 “Ar um. \ sicherten, weitere Verbindlichkeiten seien nicht ‚vonz En © handen. .. N DE RL # % 1 au \ . Die Angeklagten wollten SEM : hes timmen, als
u solches Vertraueri bedingtes Vertragsverhültnis” ein“: re zugehen. In einem solchen Kelle“ ‚hatten sie die ‚Rechte-': oe WU pflicht zir Offenbarung der -inansiellen Verhiltnisse -
Bu. (RGSt 66, 56 und. Wachinger.68:102, 8 395). Bu Liagt ‘in =. | aber nicht mur ein Unterärücken; sondern darüberhinaus, . \ Ben ‘die Vorspiegelung einer telschen. Tatsacke durch ‚die, “ 2
. En. on unwahre Zusicherung vor. BE “int
Be | “, Nach dem Urteil haben die "Ingeklogten gewusst, ” ET ‚dass die Forderung so. eine Geschäftsforderung: nar,“ R
untch
ee, Lieferantöhverbinälichkeiten bestanden. Die Revisiön ;
"a greift in dieser Zincicht nur die Fontstellungen und. in Fe . die Bonolawtirdigung des Tatrichtere‘ an; dies ibt in. E> ©,
Et, ‘ ‘
2% 8; “ \
Kr ” "
W \ ‘ .. FR N ya , Zelt er
N stiller Teilhaber in das Geschäft. ‚ein; sutreten, ; "also ein auf gegenseitigen Vertrauen beruhenden und durch,
» BIER Be 8%
und der Angeklagte Henri 7 ‘dass noch weitere .. .. Br N
la letz ROT. Y SE RE Wr ee en, N tn P77 .. ... »% .n Ip: TEN une, “ . . .. ‘ ter L “ .®
.
-A-
äer Kevision unzulässig. Dass die Angekla;,ten sich in dieser Richtung in einem Irrtum bofunden haben, ist aus dem Urteil nicht zu entnefwen. Ba
Lurch diese Täusckungshandlung ist zu. wie festgestellt, in einen dem Täuschungswillen ent- . sprechenden Irrtum.über die wirkliche finanzielle '...; Geschäftslege versetzt und hiedurch zur zingehung Be des Vertrages und Leistung der Einlage von 5 000. = Dan! bestimmt worden. Diese Vernögensverfügung hatte Zn a |] auch eine Vermögensschädigung zur Folge; g N
Be
Zutreffend führt das Urteil aus, dass eine" a hebliche Vermögensgeführäung des MP dadurch ein-" getreten ist, dass er >» 000.- Ei in den Geschäftebe-. trieb gab, dessen finanzielle Grundl age entgegen .: ‘seiner Annakne zweifelhaft war. TB nat sich'als’ % stiller Gesellschafter beteiligt. Er hatte zur ür- »" füllung des Vertrages die Vermögenseinlage zu leisten i, und erhielt defür Anteil em Gewinn. Bei. Auflöbung der; Gesellschaft -hatte er Anspruch auf Rückerstattung seiner li inlage unter Abrechnung von Bexktnin und Verlust (§ 5 335, 340 UGB, Weipert in Kar’ ‚Komm. 2.HGB
§ 335 Ann 5, § 340 Ann 3). ‚Diese "Anbprü iche waren _ bereits bei Leistung der Rinlage gef: Ehrdet,' da das. Bra Kapital üborsteigende, Verbinditokkeiten bestanden, ‘ deren Cel tendmachung “die” insprliche des ri in ihrem ‚Werte herabsetzen mussten. (RGSt 74, 129). Dass es zu» gelungen ist, später noch einen Teil beiner: j Einlage in Höhe von 3 - 4.000.- Til durch Zwangsvoll- 8
Re “01°
A
-
bar" 3 05 6 Be Ze ur 05 955 Fa re ”e
her Tee Br pr X
en
vr ERTTERE,
(Rast 49,29, 51, 210). RN * “ %
RX 2 DE x Bar REDEN 2 g N 2 . Be 2 a ir a7 EX ir 1 | A: arg BEER NR A IN er SEE xp h u “2. u. . rt re U ee Fan 2 u K , “ “> 2 .* PL ‘ [ ’ .n un » * -' Kr +. . « . - -_ 5 -_
streckung zu retten, berührt die eingetretene Vermögens- ” schädigung nicht. on
’ Dagegen reichen die Feststellungen ZUum- ‚inneren ' Tatbestand des Betruges nicht aus. Die bewusste Tauschung % eines Anderen zum Zwecke der Erlangung eines rechtewidrigen Vermögensvorteils genügt nicht für die Annahme: eines Betruges. Hierzu ist noch erforderlich eine vor- . sätzliche Vermögensschädigung. Das Bewusstsein der Vor- .°. mögensschädigung ist aber nicht festgestellt. Es kommt. ‚“ hiebei darauf an, von welchen Voraussetzungen "die Angeklagten ausgegangen sind, ob sie angenommen haben, . dass & die Einlage des TE getünraet oder verloren sein- _., werde, oder ob sie wenigstens dies [für möglich hielten. und trotzdem den recht swidrigen Vermögensvorteil erstrebten au? die Gefahr hin, dass die Schädigung ein-. - treten werde, also mit ‚bedingten Vorsatz ‚handelten
Nach dem Urteil hat das Geschäft bis’ zum , Austritt des SP ernebziche Gewinne abgeworfen. Der Ertrag, ist später zwar zurückgegangen; es ist aber nicht zu ersehen, dass das Geschäft auch bei entsprechenden : Zufluss von Kapital nicht lebensfähig wer und einen. ee Gewinn nicht mehr abwerfen konnte. Für die nächste. Zeit wer fällig die ‚Forderung P8 es drohte unter, ‚Uni ständen ihre gerichtliche Geltendmachung. Dagegenlie An; nicht ernichtlich, dass auch die ‚Lieferänten ‚auf: al: friedigung ihrer Forderungen drängten und nit ‚Klage Ka vorgehen wollten. Die Einlage des entsptach” .
“o. ° . . D ..
Fi} ER 24
.
6 -
in der Eöhe fast der Forderung des si: In welcher „cise die Einlage verwendet wurde, ist nicht ausge- ‘ob die Angeklag-
führt. Es hätte der Früfung pedurft; ten trotz der neuen Kapitalverstärkune nicht des Glau-
x . Er _ bens waren oder sein konnten, & werde bei Fort erlaufs nicht geschä- '
ve .
dauer des bisherigen GeschäftsV digt. Allerdings würde es zum Ausschluss "dcs bedingten Vorsatzes nicht genügen, wenn die Angeklagten zwar eine Gefährdung dos Vermögens deS- im Zeitpunkt : der Leistung der Einlage erkannten oder für : nöglich hielten, jedoch hoffen, im Enderfol& werde diese’ FR Gefährdung nicht zu einem Verlust führen und seinen Gewinneanteil bekommen und die Einlage voll zurück-}.3 . erhalten (RGSt 74, 151). : BERN Das Urteil konnte daher nicht bestehen ‚bleiben. Das Gericht muss zum inneren matbestand die weiteren sesistellungen treffen. . "2. Die Verurteilung wegen falscher Versicherung : n zides Statt lässt keinen Kechtsfchler erkennen.. Die eidesstattliche Versicherung muss IM Ganzen gewertet “ werden. Ihr Inhalt war die Behauptuns; dass nach den Abmachungen die vollstreckbare Urkunde von “1 nicht zur Vollstreckung; benutzt werden dürfe. Das Ur-
. teil stellt fest, dass diese. Behauptung unwahr war '.:; eit sion bewusst ge-
und der Angeklagte ihrer Unwahrk DR - Br
wesen ist. Der Angeklagte hat alS0 wisuentlich eine il
falsche eidesstattliche Versicherung abgogeben. FREE RER
zur Annahme einer Ver-
Sie ist auch vor einer KEN örde abgegeben ii
sicherung an Öiües Statt zuständigen Bel:
BD
worden, nämlich vor dem Gericht in dem Verfahren über ! den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangs-. u u volletreckung. In diesen Verfahren konnte sie auch *. ;. eine rechtliche Wirkung ausüben (RGöt 75, 400)...
5 ‘ Die Aufhebung des Urteils gegen Henri Be ve- . , =
. züglich des Betruges hatte zur Folge, dass auch der . et Gesamtstrafsusspruch nicht bestehen "bleiben Konnte. ee . u. PR a 7 Pd . ‘ wei & R R L r King: . ” 0 „ er . Dr. koericke. Ir. Zirchner .. Mm Dotterweicif" a F ., . . u . ® , » KRTELH v. . . s . . Werner N , Dr. Sauer ... ! RE . . . N ... ' . . NY, w . . . . . . a 2005 aa ae - . B s ‘ . . ‘ “ 3 ! RN t .. ' Yo 1” te . » . x .., . METaL DPRISE .. De 2 RN run . » . re . . ‘ .. us: “ „ DM ” - “% % - r ° « . ’ . ’ BER 3 - te s R . N m ’ j Sy ” ” . . v er u RN > . ' . ”, ‘ Ri ., ‘ .. ‘ x y’ re x .. . °, s.. va en. R . v. [3 eo i x ” ‘ « ” . ’ ’ ° ». ° ‘ ” “ N « . j Pr es v . . . ’ , ,ı ‘ ’ ’ nr » ® 2 > « . "; .* ..r .‘ on DT z 0, RE Zr N x. x . N yer : ‘ .. u ER 73 i3 s D X “ y . ‘ ” Der . < ae sd $ ze zäh % f} . Fa , . .. ws DN fr > ae BIN N} . . ; rn pe “. ® } . . - . .x DER T. 2% it 2%. N “., Fr ”„ - 4 x ‘ . Erp% Last RT a Fa K7 . ri % . a « . son: SR rt .. ... ‘ “ N BEE TTE > Eee er .'. % ‘ . N R, Die x dust TR S * { , . RAN ERERT 22T Aue 2 Lad ’ + « wr So v ’ ’ a . s ri “ . - 0 : ru t% ru De ‚ ‚ . * ‚ . . ey Saar ‘ \ ’ ‘ nr . . ’- . s ey le . rn “ . Int e, u . . . . AN. a u} , .. .. un ’ x u 3 on - ‘ . .. “ « “. . . PS ER ?. RY 2 77 nf ” “ - L . ’ ‘, . > . . . . vr 3 . . ! . . ‘ Di Li . . PP . . Ps .. %,: Mi. . te» . . B I . . . we x. . er