Rechtsprechung / AG Rheine / Familiengericht / 2022
AG Rheine Beschluss vom 27.09.2022 – 18 F 348/21
Familiengericht · ECLI:DE:AGST3:2022:0927.18F348.21.00
FamilienrechtNordrhein-WestfalenFamilienrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
Der Antrag der Antragstellerin auf Abänderung der Verfahrenskostenhilfe vom 16.05.2022 wird zurückgewiesen.
Gründe§
Der Antrag ist zurückzuweisen, weil die Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht vollständig gemacht und weil die Auflagen des Gerichtes nicht vollständig erfüllt worden sind, § 118 Abs. 2 ZPO i V. m. § 76 Abs. 1 FamFG / i. V. m. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG.
Auf das Schreiben vom 5.09.2022 wird insoweit verwiesen.