Gesetze / Landesrecht Hessen / 800-67

Hessisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Hessisches Klimagesetz – HKlimaG)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2023 Nr. 3, vom 26.01.2023, verkündet am 07.02.2023 · Stand: 23.12.2025 · letzte Änderung: Gesetz vom 16.12.2025

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Zweck des Gesetzes
  2. § 2 Begriffsbestimmungen
  3. § 3 Klimaschutzziele
  4. § 4 Klimaplan Hessen
  5. § 5 Anpassung an die Folgen des Klimawandels
  6. § 6 Wissenschaftlicher Klimabeirat
  7. § 7 Vorbildrolle des Landes
  8. § 8 Gemeinden und Landkreise
  9. § 9 Monitoring
  10. § 10 Evaluierung
  11. § 11 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.