Gesetze / Landesrecht Hessen / HKlimaG
HKlimaG§ 10 Evaluierung
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2023 Nr. 3 · Stand: 23.12.2025
Das Gesetz ist spätestens nach fünf Jahren ab dem Inkrafttreten oder der letzten Evaluierung von dem für Klimaschutz zuständigen Ministerium zu evaluieren.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.