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HKlimaG

§ 10 Evaluierung

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2023 Nr. 3 · Stand: 23.12.2025

Das Gesetz ist spätestens nach fünf Jahren ab dem Inkrafttreten oder der letzten Evaluierung von dem für Klimaschutz zuständigen Ministerium zu evaluieren.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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