Gesetze / Landesrecht Hessen / 34-70

Verordnung zur Durchführung des Verfahrens zur Festlegung der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen von Pflegeeinrichtungen

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2012 Nr. 26, vom 07.12.2012, verkündet am 17.12.2012 · Stand: 01.01.2023 · letzte Änderung: Verordnung vom 16.12.2022

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4
  5. § 5
  6. § 6
  7. § 7
  8. § 8
  9. § 9
  10. § 10

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.