Gesetze / Landesrecht Hessen / 322-143

Hessische Ausführungsverordnung zum Pflegeberufegesetz

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2019 Nr. 2, vom 10.01.2019, verkündet am 18.01.2019 · Stand: 01.01.2023 · letzte Änderung: Verordnung vom 16.12.2022

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. ERSTER TEIL · Zuständigkeiten
  2. § 1 Zuständigkeit
  3. ZWEITER TEIL · Schiedsstelle nach § 36 des Pflegeberufegesetzes
  4. § 2 Geschäftsstelle
  5. § 3 Bestellung
  6. § 4 Amtszeit, Abberufung
  7. § 5 Beschlussfähigkeit
  8. § 6 Verfahren
  9. § 7 Geschäftsordnung
  10. § 8 Auslagenerstattung, Entschädigung für Zeitaufwand
  11. § 9 Fälligkeit der Kostenanteile
  12. § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.