Gesetze / VO (EU) 2024/2747 · CELEX 32024R2747

Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts)

48 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand und Ziele
  2. Art 2 Geltungsbereich
  3. Art 3 Begriffsbestimmungen
  4. Art 4 Notfall- und Resilienzgremium für den Binnenmarkt
  5. Art 5 Aufgaben des Gremiums
  6. Art 6 Notfall- und Resilienzdialog
  7. Art 7 Notfall- und Resilienzplattform
  8. Art 8 Verbindungsbüros
  9. Art 9 Eventualfallrahmen
  10. Art 10 Freiwillige Krisenprotokolle
  11. Art 11 Schulungen und Simulationen
  12. Art 12 Stresstests
  13. Art 13 Ad-hoc-Warnmeldungen zur Frühwarnung
  14. Art 14 Kriterien für die Aktivierung
  15. Art 15 Verlängerung und Deaktivierung
  16. Art 16 Überwachung
  17. Art 17 Kriterien für die Aktivierung
  18. Art 18 Aktivierung
  19. Art 19 Verlängerung und Deaktivierung
  20. Art 20 Beschränkungen des freien Verkehrs während des Notfallmodus für den Binnenmarkt
  21. Art 21 Unzulässige Beschränkungen des Rechts auf freien Verkehr bei einem Binnenmarkt-Notfall
  22. Art 22 Risikominderungsmaßnahmen in Bezug auf die Freizügigkeit von Personen
  23. Art 23 Transparenz
  24. Art 24 Zentrale Anlaufstellen in den Mitgliedstaaten
  25. Art 25 Zentrale Anlaufstelle auf Unionsebene
  26. Art 26 Erfordernis der zweistufigen Aktivierung
  27. Art 27 Auskunftsersuchen an Wirtschaftsteilnehmer
  28. Art 28 Aktivierung der in den einschlägigen Produktvorschriften der Union vorgesehenen Notfallverfahren
  29. Art 29 Vorranganfragen
  30. Art 30 Verhängung von Geldbußen gegen Wirtschaftsteilnehmer, die einer ausdrücklich angenommenen Vorranganfrage nicht nachkommen
  31. Art 31 Verjährungsfrist für die Verhängung von Geldbußen
  32. Art 32 Verjährungsfrist für die Vollstreckung der Zahlung von Geldbußen
  33. Art 33 Anspruch auf rechtliches Gehör bei der Verhängung von Geldbußen
  34. Art 34 Solidarität und koordinierte Verteilung krisenrelevanter Waren und Dienstleistungen
  35. Art 35 Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Bereitstellung von krisenrelevanten Waren oder krisenrelevanten Dienstleistungen
  36. Art 36 Ersuchen der Mitgliedstaaten an die Kommission, für deren Rechnung oder in deren Namen Waren und Dienstleistungen zu beschaffen
  37. Art 37 Festlegung und Umsetzung des Verhandlungsmandats der Kommission
  38. Art 38 Modalitäten der Auftragsvergabe durch die Kommission für Rechnung oder im Namen der Mitgliedstaaten
  39. Art 39 Gemeinsames Vergabeverfahren
  40. Art 40 Konsultation und Koordinierung in Bezug auf die individuelle Auftragsvergabe durch die Mitgliedstaaten
  41. Art 41 Ausschließlichkeitsklausel
  42. Art 42 Schutz personenbezogener Daten
  43. Art 43 Vorschriften zur Verschwiegenheit und zur Sicherheit für den Schutz der erlangten Informationen
  44. Art 44 Digitale Instrumente
  45. Art 45 Ausschuss
  46. Art 46 Berichterstattung, Überprüfung und Bewertung
  47. Art 47 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98
  48. Art 48 Inkrafttreten und Geltungsbeginn