Gesetze / VO (EU) 2024/2747 · CELEX 32024R2747
Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts)
48 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand und Ziele
- Art 2 Geltungsbereich
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Notfall- und Resilienzgremium für den Binnenmarkt
- Art 5 Aufgaben des Gremiums
- Art 6 Notfall- und Resilienzdialog
- Art 7 Notfall- und Resilienzplattform
- Art 8 Verbindungsbüros
- Art 9 Eventualfallrahmen
- Art 10 Freiwillige Krisenprotokolle
- Art 11 Schulungen und Simulationen
- Art 12 Stresstests
- Art 13 Ad-hoc-Warnmeldungen zur Frühwarnung
- Art 14 Kriterien für die Aktivierung
- Art 15 Verlängerung und Deaktivierung
- Art 16 Überwachung
- Art 17 Kriterien für die Aktivierung
- Art 18 Aktivierung
- Art 19 Verlängerung und Deaktivierung
- Art 20 Beschränkungen des freien Verkehrs während des Notfallmodus für den Binnenmarkt
- Art 21 Unzulässige Beschränkungen des Rechts auf freien Verkehr bei einem Binnenmarkt-Notfall
- Art 22 Risikominderungsmaßnahmen in Bezug auf die Freizügigkeit von Personen
- Art 23 Transparenz
- Art 24 Zentrale Anlaufstellen in den Mitgliedstaaten
- Art 25 Zentrale Anlaufstelle auf Unionsebene
- Art 26 Erfordernis der zweistufigen Aktivierung
- Art 27 Auskunftsersuchen an Wirtschaftsteilnehmer
- Art 28 Aktivierung der in den einschlägigen Produktvorschriften der Union vorgesehenen Notfallverfahren
- Art 29 Vorranganfragen
- Art 30 Verhängung von Geldbußen gegen Wirtschaftsteilnehmer, die einer ausdrücklich angenommenen Vorranganfrage nicht nachkommen
- Art 31 Verjährungsfrist für die Verhängung von Geldbußen
- Art 32 Verjährungsfrist für die Vollstreckung der Zahlung von Geldbußen
- Art 33 Anspruch auf rechtliches Gehör bei der Verhängung von Geldbußen
- Art 34 Solidarität und koordinierte Verteilung krisenrelevanter Waren und Dienstleistungen
- Art 35 Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Bereitstellung von krisenrelevanten Waren oder krisenrelevanten Dienstleistungen
- Art 36 Ersuchen der Mitgliedstaaten an die Kommission, für deren Rechnung oder in deren Namen Waren und Dienstleistungen zu beschaffen
- Art 37 Festlegung und Umsetzung des Verhandlungsmandats der Kommission
- Art 38 Modalitäten der Auftragsvergabe durch die Kommission für Rechnung oder im Namen der Mitgliedstaaten
- Art 39 Gemeinsames Vergabeverfahren
- Art 40 Konsultation und Koordinierung in Bezug auf die individuelle Auftragsvergabe durch die Mitgliedstaaten
- Art 41 Ausschließlichkeitsklausel
- Art 42 Schutz personenbezogener Daten
- Art 43 Vorschriften zur Verschwiegenheit und zur Sicherheit für den Schutz der erlangten Informationen
- Art 44 Digitale Instrumente
- Art 45 Ausschuss
- Art 46 Berichterstattung, Überprüfung und Bewertung
- Art 47 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98
- Art 48 Inkrafttreten und Geltungsbeginn