Gesetze / VO (EU) 2020/1784 · CELEX 02020R1784-20250501
Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (Neufassung)
38 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Anwendungsbereich
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Übermittlungs- und Empfangsstellen
- Art 4 Zentralstelle
- Art 5 Von den Übermittlungs- und Empfangsstellensowie den Zentralstellen zu verwendende Kommunikationsmittel
- Art 6 Rechtswirkung elektronischer Schriftstücke
- Art 7 Unterstützung bei der Ermittlung von Anschriften
- Art 8 Übermittlung von Schriftstücken
- Art 9 Übersetzung von Schriftstücken
- Art 10 Entgegennahme der Schriftstücke durch die Empfangsstelle
- Art 11 Zustellung von Schriftstücken
- Art 12 Verweigerung der Annahme eines Schriftstücks
- Art 13 Tag der Zustellung
- Art 14 Bescheinigung über die Zustellung und Kopie des zugestellten Schriftstücks
- Art 15 Kosten der Zustellung
- Art 16 Übermittlung auf diplomatischem oder konsularischem Weg
- Art 17 Zustellung von Schriftstücken durch diplomatische Vertreter oder konsularische Bedienstete
- Art 18 Zustellung durch Postdienste
- Art 19 Elektronische Zustellung
- Art 19a Elektronische Zustellung über den europäischen elektronischen Zugangspunkt
- Art 20 Unmittelbare Zustellung
- Art 21 Übermittlung und Zustellung außergerichtlicher Schriftstücke
- Art 22 Nichteinlassung des Beklagten
- Art 23 Änderung des Anhangs I
- Art 24 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 25 Erlass von Durchführungsrechtsakten durch die Kommission
- Art 26 Ausschussverfahren
- Art 27 Referenzimplementierungssoftware
- Art 28 Kosten des dezentralen IT-Systems
- Art 29 Verhältnis zu Übereinkünften oder Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten
- Art 30 Prozesskostenhilfe
- Art 31 Schutz übermittelter Informationen
- Art 32 Achtung der Grundrechte nach dem Unionsrecht
- Art 33 Mitteilung, Veröffentlichung und Handbuch
- Art 34 Monitoring
- Art 35 Bewertung
- Art 36 Aufhebung
- Art 37 Inkrafttreten und Geltung