Gesetze / VO (EU) 2017/2394 · CELEX 02017R2394-20260731
Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
42 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Geltungsbereich
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Benachrichtigung über Verjährungsfristen
- Art 5 Zuständige Behörden und zentrale Verbindungsstellen
- Art 6 Zusammenarbeit innerhalb der Mitgliedstaaten bei der Anwendung dieser Verordnung
- Art 7 Funktion der benannten Stellen
- Art 8 Informationen und Listen
- Art 9 Mindestbefugnisse der zuständigen Behörden
- Art 10 Ausübung der Mindestbefugnisse
- Art 11 Auskunftsersuchen
- Art 12 Durchsetzungsersuchen
- Art 13 Verfahren für Amtshilfeersuchen
- Art 14 Ablehnung eines Amtshilfeersuchens
- Art 15 Verfahren für Entscheidungen zwischen Mitgliedstaaten
- Art 16 Allgemeine Grundsätze der Zusammenarbeit
- Art 17 Einleitung koordinierter Aktionen und Benennung eines Koordinators
- Art 18 Gründe für eine Ablehnung der Teilnahme an der koordinierten Aktion
- Art 19 Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen koordinierter Aktionen
- Art 20 Zusagen bei koordinierten Aktionen
- Art 21 Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen koordinierter Aktionen
- Art 22 Abschluss der koordinierten Aktionen
- Art 23 Rolle des Koordinators
- Art 24 Sprachenregelung
- Art 25 Sprachenregelung für die Kommunikation mit den Unternehmern
- Art 26 Warnmeldungen
- Art 27 Externe Warnmeldungen
- Art 28 Austausch weiterer für die Erkennung von Verstößen relevanter Informationen
- Art 29 Sweeps
- Art 30 Koordinierung sonstiger Tätigkeiten zur Förderung der Ermittlungen und der Durchsetzung
- Art 31 Austausch von Beamten zwischen zuständigen Behörden
- Art 32 Internationale Zusammenarbeit
- Art 33 Verwendung und Offenlegung von Informationen sowie von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen
- Art 34 Verwendung von Beweismaterial und Ermittlungsergebnissen
- Art 35 Elektronische Datenbank
- Art 36 Verzicht auf die Erstattung von Auslagen
- Art 37 Prioritätensetzung bei der Durchsetzung
- Art 38 Ausschuss
- Art 39 Benachrichtigungen
- Art 40 Berichterstattung
- Art 41 Aufhebung
- Art 42 Inkrafttreten und Anwendung