Gesetze / VO (EU) Nr. 167/2013 · CELEX 02013R0167-20260802

Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Februar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen

76 Normen · 3 zitierende Entscheidungen · Änderungen

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand
  2. Art 2 Anwendungsbereich
  3. Art 3 Begriffsbestimmungen
  4. Art 4 Fahrzeugklassen
  5. Art 5 Pflichten der Mitgliedstaaten
  6. Art 6 Pflichten der Genehmigungsbehörden
  7. Art 7 Marktüberwachungsmaßnahmen
  8. Art 8 Pflichten der Hersteller
  9. Art 9 Pflichten der Hersteller hinsichtlich der Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen
  10. Art 10 Pflichten der Bevollmächtigten des Herstellers für die Marktüberwachung
  11. Art 11 Pflichten der Einführer
  12. Art 12 Pflichten der Einführer in Bezug auf die Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen
  13. Art 13 Pflichten der Händler
  14. Art 14 Pflichten der Händler in Bezug auf die Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen
  15. Art 15 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
  16. Art 16 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
  17. Art 17 Anforderungen für die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen
  18. Art 18 Anforderungen für die Sicherheit am Arbeitsplatz
  19. Art 19 Anforderungen für die Umweltverträglichkeit
  20. Art 20 Verfahren für die EU-Typgenehmigung
  21. Art 21 Antrag auf Typgenehmigung
  22. Art 22 Beschreibungsmappe
  23. Art 23 Besondere Anforderungen für die Informationen, die für den Antrag auf Typgenehmigung gemäß den verschiedenen Verfahren beizubringen sind
  24. Art 24 Allgemeine Bestimmungen
  25. Art 25 Besondere Bestimmungen für den EU-Typgenehmigungsbogen
  26. Art 26 Besondere Bestimmungen für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
  27. Art 27 Für die EU-Typgenehmigung erforderliche Prüfungen
  28. Art 28 Übereinstimmung der Produktion
  29. Art 29 Allgemeine Bestimmungen
  30. Art 30 Revisionen und Erweiterungen von EU-Typgenehmigungen
  31. Art 31 Herausgabe und Bekanntgabe von Änderungen
  32. Art 32 Erlöschen der Gültigkeit
  33. Art 33 Übereinstimmungsbescheinigung
  34. Art 34 Gesetzlich vorgeschriebenes Schild mit der entsprechenden Kennzeichnung für Fahrzeuge und Typgenehmigungszeichen für Bauteile oder selbstständige technische Einheiten
  35. Art 35 Ausnahmen für neue Techniken oder neue Konzepte
  36. Art 36 Anschließende Anpassung der delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
  37. Art 37 Nationale Kleinserien-Typgenehmigung
  38. Art 38 Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme von Fahrzeugen
  39. Art 39 Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme von Fahrzeugen einer auslaufenden Serie
  40. Art 40 Bereitstellung auf dem Markt oder Inbetriebnahme von Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten
  41. Art 41 Verfahren zur Behandlung von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten, mit denen ein erhebliches Risiko verbunden ist, auf nationaler Ebene
  42. Art 42 Schutzklauselverfahren der Union
  43. Art 43 Übereinstimmende Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten, die ein erhebliches Risiko darstellen
  44. Art 44 Nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmende Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
  45. Art 45 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann
  46. Art 46 Teile oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann — weitere Anforderungen
  47. Art 47 Rückruf von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten
  48. Art 48 Bekanntgabe von Entscheidungen und Rechtsbehelfe
  49. Art 49 Für die EU-Typgenehmigung erforderliche UN-ECE-Regelungen
  50. Art 50 Anerkennung der OECD-Prüfberichte für die Zwecke der EU-Typgenehmigung
  51. Art 51 Für Nutzer bestimmte Informationen
  52. Art 52 Für Hersteller von Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten bestimmte Informationen
  53. Art 53 Pflichten der Hersteller
  54. Art 54 Pflichten bei mehreren Typgenehmigungsinhabern
  55. Art 55 Gebühren für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen
  56. Art 56 Forum für Fragen des Zugangs zu Fahrzeuginformationen
  57. Art 57 Anforderungen für Technische Dienste
  58. Art 58 Zweigunternehmen von Technischen Diensten und Vergabe von Unteraufträgen
  59. Art 59 Benennung von Technischen Diensten
  60. Art 60 Akkreditierte interne Technische Dienste des Herstellers
  61. Art 61 Verfahren für Leistungsnormen und die Bewertung Technischer Dienste
  62. Art 62 Bewertung der Fähigkeiten Technischer Dienste
  63. Art 63 Notifizierungsverfahren
  64. Art 64 Änderungen der Benennungen
  65. Art 65 Anfechtung der Kompetenz von Technischen Diensten
  66. Art 66 Verpflichtungen der Technischen Dienste in Bezug auf ihre Tätigkeit
  67. Art 67 Informationspflichten der Technischen Dienste
  68. Art 68 Durchführungsrechtsakte
  69. Art 69 Ausschussverfahren
  70. Art 70 Änderung der Anhänge
  71. Art 71 Ausübung der Befugnisübertragung
  72. Art 72 Sanktionen
  73. Art 73 Übergangsbestimmungen
  74. Art 76 Aufhebung
  75. Art 77 Änderung der Richtlinie 2006/42/EG
  76. Art 78 Inkrafttreten und Anwendung