Gesetze / VO (EU) Nr. 167/2013 · CELEX 02013R0167-20260802
Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Februar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen
76 Normen · 3 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| Art 3 — Begriffsbestimmungen | 2 |
| Art 5 — Pflichten der Mitgliedstaaten | 1 |
| Art 33 — Übereinstimmungsbescheinigung | 1 |
| Art 76 — Aufhebung | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Anwendungsbereich
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Fahrzeugklassen
- Art 5 Pflichten der Mitgliedstaaten
- Art 6 Pflichten der Genehmigungsbehörden
- Art 7 Marktüberwachungsmaßnahmen
- Art 8 Pflichten der Hersteller
- Art 9 Pflichten der Hersteller hinsichtlich der Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen
- Art 10 Pflichten der Bevollmächtigten des Herstellers für die Marktüberwachung
- Art 11 Pflichten der Einführer
- Art 12 Pflichten der Einführer in Bezug auf die Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen
- Art 13 Pflichten der Händler
- Art 14 Pflichten der Händler in Bezug auf die Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen
- Art 15 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
- Art 16 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
- Art 17 Anforderungen für die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen
- Art 18 Anforderungen für die Sicherheit am Arbeitsplatz
- Art 19 Anforderungen für die Umweltverträglichkeit
- Art 20 Verfahren für die EU-Typgenehmigung
- Art 21 Antrag auf Typgenehmigung
- Art 22 Beschreibungsmappe
- Art 23 Besondere Anforderungen für die Informationen, die für den Antrag auf Typgenehmigung gemäß den verschiedenen Verfahren beizubringen sind
- Art 24 Allgemeine Bestimmungen
- Art 25 Besondere Bestimmungen für den EU-Typgenehmigungsbogen
- Art 26 Besondere Bestimmungen für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
- Art 27 Für die EU-Typgenehmigung erforderliche Prüfungen
- Art 28 Übereinstimmung der Produktion
- Art 29 Allgemeine Bestimmungen
- Art 30 Revisionen und Erweiterungen von EU-Typgenehmigungen
- Art 31 Herausgabe und Bekanntgabe von Änderungen
- Art 32 Erlöschen der Gültigkeit
- Art 33 Übereinstimmungsbescheinigung
- Art 34 Gesetzlich vorgeschriebenes Schild mit der entsprechenden Kennzeichnung für Fahrzeuge und Typgenehmigungszeichen für Bauteile oder selbstständige technische Einheiten
- Art 35 Ausnahmen für neue Techniken oder neue Konzepte
- Art 36 Anschließende Anpassung der delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
- Art 37 Nationale Kleinserien-Typgenehmigung
- Art 38 Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme von Fahrzeugen
- Art 39 Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme von Fahrzeugen einer auslaufenden Serie
- Art 40 Bereitstellung auf dem Markt oder Inbetriebnahme von Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten
- Art 41 Verfahren zur Behandlung von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten, mit denen ein erhebliches Risiko verbunden ist, auf nationaler Ebene
- Art 42 Schutzklauselverfahren der Union
- Art 43 Übereinstimmende Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten, die ein erhebliches Risiko darstellen
- Art 44 Nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmende Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
- Art 45 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann
- Art 46 Teile oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann — weitere Anforderungen
- Art 47 Rückruf von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten
- Art 48 Bekanntgabe von Entscheidungen und Rechtsbehelfe
- Art 49 Für die EU-Typgenehmigung erforderliche UN-ECE-Regelungen
- Art 50 Anerkennung der OECD-Prüfberichte für die Zwecke der EU-Typgenehmigung
- Art 51 Für Nutzer bestimmte Informationen
- Art 52 Für Hersteller von Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten bestimmte Informationen
- Art 53 Pflichten der Hersteller
- Art 54 Pflichten bei mehreren Typgenehmigungsinhabern
- Art 55 Gebühren für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen
- Art 56 Forum für Fragen des Zugangs zu Fahrzeuginformationen
- Art 57 Anforderungen für Technische Dienste
- Art 58 Zweigunternehmen von Technischen Diensten und Vergabe von Unteraufträgen
- Art 59 Benennung von Technischen Diensten
- Art 60 Akkreditierte interne Technische Dienste des Herstellers
- Art 61 Verfahren für Leistungsnormen und die Bewertung Technischer Dienste
- Art 62 Bewertung der Fähigkeiten Technischer Dienste
- Art 63 Notifizierungsverfahren
- Art 64 Änderungen der Benennungen
- Art 65 Anfechtung der Kompetenz von Technischen Diensten
- Art 66 Verpflichtungen der Technischen Dienste in Bezug auf ihre Tätigkeit
- Art 67 Informationspflichten der Technischen Dienste
- Art 68 Durchführungsrechtsakte
- Art 69 Ausschussverfahren
- Art 70 Änderung der Anhänge
- Art 71 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 72 Sanktionen
- Art 73 Übergangsbestimmungen
- Art 76 Aufhebung
- Art 77 Änderung der Richtlinie 2006/42/EG
- Art 78 Inkrafttreten und Anwendung