Gesetze / VO (EG) Nr. 1206/2001 · CELEX 02001R1206-20081204
Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen
24 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Anwendungsbereich
- Art 2 Unmittelbarer Geschäftsverkehr zwischen den Gerichten
- Art 3 Zentralstelle
- Art 4 Form und Inhalt des Ersuchens
- Art 5 Sprachen
- Art 6 Übermittlung der Ersuchen und der sonstigen Mitteilungen
- Art 7 Entgegennahme des Ersuchens
- Art 8 Unvollständiges Ersuchen
- Art 9 Vervollständigung des Ersuchens
- Art 10 Allgemeine Bestimmungen über die Erledigung des Ersuchens
- Art 11 Erledigung in Anwesenheit und unter Beteiligung der Parteien
- Art 12 Erledigung in Anwesenheit und unter Beteiligung von Beauftragten des ersuchenden Gerichts
- Art 13 Zwangsmaßnahmen
- Art 14 Ablehnung der Erledigung
- Art 15 Mitteilung über Verzögerungen
- Art 16 Verfahren nach Erledigung des Ersuchens
- Art 17
- Art 18
- Art 19 Durchführungsbestimmungen
- Art 20
- Art 21 Verhältnis zu bestehenden oder künftigen Übereinkünften oder Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten
- Art 22 Mitteilungen
- Art 23 Überprüfung
- Art 24 Inkrafttreten