Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Fachoberschule

FOSO

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 17.09.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/sn-21651--2026/1#abs-1 (1) Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung an öffentlichen Fachoberschulen der Fachrichtungen

1. Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie,

2. Gestaltung,

3. Gesundheit und Soziales,

4. Technik sowie

5. Wirtschaft und Verwaltung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/sn-21651--2026/1#abs-2 (2) Auf anerkannte Ersatzschulen finden entsprechende Anwendung:

1. Teil 1 mit Ausnahme des § 4 Absatz 2 und 3 sowie des § 5,

2. Teil 2 mit Ausnahme der §§ 10 bis 13,

3. Teil 3 mit Ausnahme des § 14 Absatz 3 und 5,

4. Teil 4 mit Ausnahme von § 23 und

5. die Teile 5 und 7 sowie § 61 mit Ausnahme von Absatz 2.

→§ 2