Gesetze / RL 2011/16/EU · CELEX 02011L0016-20260101
Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG
47 Normen · 19 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Geltungsbereich
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Organisation
- Art 5 Verfahren für den Informationsaustausch auf Ersuchen
- Art 5a Voraussichtliche Erheblichkeit
- Art 6 Behördliche Ermittlungen
- Art 7 Fristen
- Art 8 Umfang und Voraussetzungen des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs
- Art 8a Umfang und Voraussetzungen des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
- Art 8aa Umfang und Voraussetzungen des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs über den länderbezogenen Bericht
- Art 8ab Umfang und Voraussetzungen des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen
- Art 8ac Umfang und Voraussetzungen des verpflichtenden automatischen Austauschs der von PLATTFORMBETREIBERN gemeldeten Informationen
- Art 8ad Umfang des und Voraussetzungen für den obligatorischen automatischen Austausch der von MELDENDEN ANBIETERN VON KRYPTO-DIENSTLEISTUNGEN gemeldeten Informationen
- Art 8ae Format der Erklärung und Informationsaustausch in Bezug auf ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNGEN gemäß Artikel 44 der Richtlinie (EU) 2022/2523
- Art 8b Statistiken zum automatischen Informationsaustausch
- Art 9 Umfang und Voraussetzungen des spontanen Informationsaustauschs
- Art 9a Zusammenarbeit bei Berichtigungen, der Befolgung und der Durchsetzung hinsichtlich ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNGEN
- Art 10 Fristen
- Art 11 Umfang und Bedingungen
- Art 12 Gleichzeitige Prüfungen
- Art 12a Gemeinsame Prüfungen
- Art 13 Zustellungsersuchen
- Art 14 Bedingungen
- Art 15 Umfang und Bedingungen
- Art 16 Weitergabe von Informationen und Schriftstücken
- Art 17 Beschränkungen
- Art 18 Pflichten
- Art 19 Ausdehnung einer umfassenderen Zusammenarbeit, die mit einem Drittland eingegangen wird
- Art 20 Standardformblätter und elektronische Formate
- Art 21 Praktische Regelungen
- Art 22 Besondere Pflichten
- Art 23 Bewertung
- Art 23a Vertraulichkeit der Informationen
- Art 24 Informationsaustausch mit Drittländern
- Art 25 Datenschutz
- Art 25a Sanktionen
- Art 26 Ausschussverfahren
- Art 27 Berichterstattung
- Art 27a Fakultative Verlängerung der Fristen infolge der COVID-19-Pandemie
- Art 27b Weitere Verlängerung der Fristen
- Art 27c Meldung und Übermittlung der STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER
- Art 27d Erstes BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR und erstmalige Übermittlung der der Informationen nach Artikel 8ae
- Art 28 Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG
- Art 29 Umsetzung
- Art 30 Inkrafttreten
- Art 31 Adressaten