Art 18 Pflichten
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2011-16-eu/18#abs-1 (1) Ersucht ein Mitgliedstaat im Einklang mit dieser Richtlinie um Informationen, so trifft der ersuchte Mitgliedstaat die ihm zur Beschaffung von Informationen zur Verfügung stehenden Maßnahmen, um sich die erbetenen Informationen zu verschaffen, auch wenn dieser Mitgliedstaat solche Informationen möglicherweise nicht für eigene Steuerzwecke benötigt. Diese Verpflichtung gilt unbeschadet des Artikels 17 Absätze 2, 3 und 4, der jedoch nicht so ausgelegt werden kann, dass sich ein ersuchter Mitgliedstaat darauf berufen kann, um die Bereitstellung der Informationen allein deshalb abzulehnen, weil er kein eigenes Interesse daran hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2011-16-eu/18#abs-2 (2) Artikel 17 Absätze 2 und 4 ist in keinem Fall so auszulegen, dass die ersuchte Behörde eines Mitgliedstaats die Erteilung von Informationen nur deshalb ablehnen kann, weil die Informationen sich bei einer Bank, einem sonstigen Finanzinstitut, einem Bevollmächtigten, Vertreter oder Treuhänder befinden oder sich auf Eigentumsanteile an einer Person beziehen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2011-16-eu/18#abs-3 (3) Ungeachtet des Absatzes 2 kann ein Mitgliedstaat die Übermittlung der erbetenen Informationen verweigern, wenn diese Informationen vor dem 1. Januar 2011 liegende Besteuerungszeiträume betreffen und wenn die Übermittlung dieser Informationen auf der Grundlage des Artikels 8 Absatz 1 der Richtlinie 77/799/EWG hätte verweigert werden können, falls vor dem 11. März 2011 um sie ersucht worden wäre.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2011-16-eu/18#abs-4 (4) Die zuständige Behörde jedes Mitgliedstaats richtet einen wirksamen Mechanismus ein, um die Verwendung der im Rahmen der Meldung oder des Informationsaustauschs gemäß den Artikeln 8 bis 8ae gewonnenen Informationen sicherzustellen.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu Art 18 RL 2011/16/EU →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 30.05.2024 – C-432/23Zitiert von 1
- EuGH, 16.05.2017 – C-682/15Steuerrechtlicher Informationsaustausch: Gerichtliche Kontrolle eines Auskunftsersuchens an Dritte und Anforderungen an den gerichtlichen Rechtsschutz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 53
- EuGH, 26.09.2024 – C-432/23Zitiert von 4
- EuGH, 10.01.2017 – C-682/15
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.