Art 5 Verfahren für den Informationsaustausch auf Ersuchen
Stand: 02.10.2026
Auf Ersuchen der ersuchenden Behörde übermittelt die ersuchte Behörde der ersuchenden Behörde alle in Artikel 1 Absatz 1 genannten Informationen, die sie besitzt oder die sie im Anschluss an behördliche Ermittlungen erhalten hat.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu Art 5 RL 2011/16/EU →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 16.05.2017 – C-682/15Steuerrechtlicher Informationsaustausch: Gerichtliche Kontrolle eines Auskunftsersuchens an Dritte und Anforderungen an den gerichtlichen Rechtsschutz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 53
- EuGH, 06.10.2020 – C-245/19Informationsaustausch in Steuersachen: Reichweite des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf gegen Anordnungen zur Informationsübermittlung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 33
- EuGH, 02.07.2020 – C-245/19Zitiert von 1
- EuGH, 10.01.2017 – C-682/15
- EuGH, 03.06.2021 – C-437/19Zitiert von 2
- EuGH, 25.11.2021 – C-437/19Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- EuGH, 27.11.2025 – C-525/24Zitiert von 2
- EuGH, 26.09.2024 – C-432/23Zitiert von 4
- EuGH, 30.05.2024 – C-432/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 5 RL 2011/16/EU zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.