Gesetze / RL 2011/16/EU

RL 2011/16/EU

Art 5 Verfahren für den Informationsaustausch auf Ersuchen

Stand: 02.10.2026

11 Entscheidungen

Auf Ersuchen der ersuchenden Behörde übermittelt die ersuchte Behörde der ersuchenden Behörde alle in Artikel 1 Absatz 1 genannten Informationen, die sie besitzt oder die sie im Anschluss an behördliche Ermittlungen erhalten hat.

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