Art 17 Beschränkungen
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2011-16-eu/17#abs-1 (1) Eine ersuchte Behörde eines Mitgliedstaats erteilt einer ersuchenden Behörde eines anderen Mitgliedstaats die Informationen gemäß Artikel 5 unter der Voraussetzung, dass die ersuchende Behörde die üblichen Informationsquellen ausgeschöpft hat, die sie unter den gegebenen Umständen zur Erlangung der erbetenen Informationen genutzt haben könnte, ohne die Erreichung ihres Ziels zu gefährden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2011-16-eu/17#abs-2 (2) Die vorliegende Richtlinie verpflichtet einen ersuchten Mitgliedstaat nicht zu Ermittlungen oder zur Übermittlung von Informationen, wenn die Durchführung solcher Ermittlungen bzw. die Beschaffung der betreffenden Informationen durch diesen Mitgliedstaat für seine eigenen Zwecke mit seinen Rechtsvorschriften unvereinbar wäre.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2011-16-eu/17#abs-3 (3) Die zuständige Behörde eines ersuchten Mitgliedstaats kann die Übermittlung von Informationen ablehnen, wenn der ersuchende Mitgliedstaat seinerseits aus rechtlichen Gründen nicht zur Übermittlung entsprechender Informationen in der Lage ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2011-16-eu/17#abs-4 (4) Die Übermittlung von Informationen kann abgelehnt werden, wenn sie zur Preisgabe eines Handels-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnisses oder eines Geschäftsverfahrens führen würde oder wenn die Preisgabe der betreffenden Information die öffentliche Ordnung verletzen würde.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2011-16-eu/17#abs-5 (5) Die ersuchte Behörde teilt der ersuchenden Behörde die Gründe mit, aus denen ein Auskunftsersuchen abgelehnt wurde.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu Art 17 RL 2011/16/EU →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 30.05.2024 – C-432/23Zitiert von 1
- EuGH, 16.05.2017 – C-682/15Steuerrechtlicher Informationsaustausch: Gerichtliche Kontrolle eines Auskunftsersuchens an Dritte und Anforderungen an den gerichtlichen Rechtsschutz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 53
- EuGH, 26.09.2024 – C-432/23Zitiert von 4
- EuGH, 10.01.2017 – C-682/15
- EuGH, 03.06.2021 – C-437/19Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.