Gesetze / RL 2008/50/EG · CELEX 02008L0050-20150918

Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa

35 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Verantwortungsbereiche
  4. Art 4 Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen
  5. Art 5 Beurteilungsverfahren
  6. Art 6 Beurteilungskriterien
  7. Art 7 Probenahmestellen
  8. Art 8 Referenzmessmethoden
  9. Art 9 Beurteilungskriterien
  10. Art 10 Probenahmestellen
  11. Art 11 Referenzmessmethoden
  12. Art 12 Anforderungen für Gebiete, in denen die Werte unterhalb der Grenzwerte liegen
  13. Art 13 Grenzwerte und Alarmschwellen für den Schutz der menschlichen Gesundheit
  14. Art 14 Kritische Werte
  15. Art 15 Nationales Ziel für die Reduzierung der Exposition gegenüber PM2,5 zum Schutz der menschlichen Gesundheit
  16. Art 16 PM2,5 Zielwert und -Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit
  17. Art 17 Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die Zielwerte und die langfristigen Ziele überschreiten
  18. Art 18 Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele erreichen
  19. Art 19 Bei Überschreitung der Informationsschwelle oder der Alarmschwellen erforderliche Maßnahmen
  20. Art 20 Emissionsbeiträge aus natürlichen Quellen
  21. Art 21 Überschreitungen aufgrund der Ausbringung von Streusand oder -salz auf Straßen im Winterdienst
  22. Art 22 Verlängerung der Fristen für die Erfüllung der Vorschriften und Ausnahmen von der vorgeschriebenen Anwendung bestimmter Grenzwerte
  23. Art 23 Luftqualitätspläne
  24. Art 24 Pläne für kurzfristige Maßnahmen
  25. Art 25 Grenzüberschreitende Luftverschmutzung
  26. Art 26 Unterrichtung der Öffentlichkeit
  27. Art 27 Übermittlung von Informationen und Berichten
  28. Art 28 Änderung und Durchführung
  29. Art 29 Ausschuss
  30. Art 30 Sanktionen
  31. Art 31 Aufhebung und Übergangsbestimmungen
  32. Art 32 Überprüfung
  33. Art 33 Umsetzung
  34. Art 34 Inkrafttreten
  35. Art 35 Adressaten