Gesetze / Landesrecht Bayern / ZustGVerk · GVBl. S. 220

Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen BayRS 9210-1-I/B

16 Normen · Ausgangsfassung vom 28.06.1990 · 6 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Art. 1 Oberste Landesbehörden
  3. Art. 2 Straßenverkehrsbehörden
  4. Art. 3 Örtliche Straßenverkehrsbehörden
  5. Art. 4 Untere Straßenverkehrsbehörden
  6. Art. 5 Höhere und Oberste Straßenverkehrsbehörden
  7. Art. 6 Übertragener Wirkungskreis
  8. Art. 7 Zuständigkeitsübertragung
  9. Art. 7a Verkehrssicherung durch nichtpolizeiliche Kräfte
  10. Art. 8 Verordnungsermächtigungen, Aufgaben- und Anordnungsübertragung
  11. Art. 9 Luftrecht und Schutz gegen Fluglärm
  12. Art. 10 Schiffahrt auf dem Bodensee
  13. Art. 10a Binnenschifffahrtsinformationsdienste und technische Vorschriften für Binnenschiffe
  14. Art. 11 Übereinkommen vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind – ATP – (BGBl. II 1974 S. 565)
  15. Art. 12 Ermächtigungen
  16. Art. 13 (aufgehoben)
  17. Art. 14 Inkrafttreten
  18. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    09.12.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 570)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.