Gesetze / Landesrecht Bayern / ZustGVerk · GVBl. S. 220
Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen BayRS 9210-1-I/B
16 Normen · Ausgangsfassung vom 28.06.1990 · 6 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| Art. 3 — Örtliche Straßenverkehrsbehörden | 4 |
| Art. 2 — Straßenverkehrsbehörden | 3 |
| Art. 6 — Übertragener Wirkungskreis | 2 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Art. 1 Oberste Landesbehörden
- Art. 2 Straßenverkehrsbehörden
- Art. 3 Örtliche Straßenverkehrsbehörden
- Art. 4 Untere Straßenverkehrsbehörden
- Art. 5 Höhere und Oberste Straßenverkehrsbehörden
- Art. 6 Übertragener Wirkungskreis
- Art. 7 Zuständigkeitsübertragung
- Art. 7a Verkehrssicherung durch nichtpolizeiliche Kräfte
- Art. 8 Verordnungsermächtigungen, Aufgaben- und Anordnungsübertragung
- Art. 9 Luftrecht und Schutz gegen Fluglärm
- Art. 10 Schiffahrt auf dem Bodensee
- Art. 10a Binnenschifffahrtsinformationsdienste und technische Vorschriften für Binnenschiffe
- Art. 11 Übereinkommen vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind – ATP – (BGBl. II 1974 S. 565)
- Art. 12 Ermächtigungen
- Art. 13 (aufgehoben)
- Art. 14 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
09.12.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 570)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.