Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen BayRS 9210-1-I/B
ZustGVerkArt 1 Oberste Landesbehörden
Stand: 25.08.2026
Oberste Landesbehörden auf dem Gebiet des Verkehrswesens sind das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.