Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen BayRS 9210-1-I/B

ZustGVerk

Art 4 Untere Straßenverkehrsbehörden

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZustGVerk/4#abs-1 (1) Die unteren Straßenverkehrsbehörden erfüllen in ihrem Zuständigkeitsbereich alle Aufgaben, welche die Straßenverkehrs-Ordnung, § 4 der Ferienreiseverordnung sowie § 40 Abs. 1 und 2, § 47 Abs. 4 BImSchG den Straßenverkehrsbehörden zuweist, soweit nicht die örtlichen Straßenverkehrsbehörden, die Bundesverwaltung oder die höheren Straßenverkehrsbehörden zuständig sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZustGVerk/4#abs-2 (2) Untere Verwaltungsbehörden im Sinn der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO sind die Zulassungsbehörden.

Art 3 Art 5