Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen BayRS 9210-1-I/B

ZustGVerk

Art 5 Höhere und Oberste Straßenverkehrsbehörden

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die höheren Straßenverkehrsbehörden und die oberste Straßenverkehrsbehörde nehmen die Aufgaben wahr, welche die Straßenverkehrs-Ordnung den höheren Verwaltungsbehörden und der zuständigen obersten Landesbehörde zuweist. Die höheren Straßenverkehrsbehörden erfüllen auch die Aufgaben zur Kennzeichnung von nummerierten Bedarfsumleitungen für den Autobahnverkehr.

Art 4 Art 6