Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen BayRS 9210-1-I/B
ZustGVerkArt 7 Zuständigkeitsübertragung
Stand: 25.08.2026
Die oberste Straßenverkehrsbehörde kann Befugnisse, die den Straßenverkehrsbehörden durch die Straßenverkehrs-Ordnung zugewiesen sind, durch Rechtsverordnung auf andere Straßenverkehrsbehörden übertragen.