Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 90
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 165
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- KG, 10.10.2023 – 27 U 37/23
- BFH, 12.11.2024 – IX R 6/24Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger
- BGH, 08.11.2013 – V ZR 155/12Zwangsversteigerung: Auslegung von Zuschlagsbeschlüssen; Unwirksamkeit eines Zuschlags bei Eingriff in schuldnerfremdes EigentumZitiert von 14
- BGH, 05.03.2010 – V ZR 106/09Zwangsversteigerung: Zuschlagserteilung an einen neuen Ersteher im Beschwerdeverfahren; Anspruch des neuen Erstehers gegen den ursprünglichen Ersteher auf NutzungsherausgabeZitiert von 9
- OLG Brandenburg, 10.08.2017 – 5 U 25/16Zitiert von 1
- BGH, 02.10.2015 – V ZR 221/14Eigentümer-Besitzer-Verhältnis: Vorbehaltlose Herausgabe durch den Besitzer auf Grund eines in einem Vindikationsprozess ergangenen UrteilsZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- KG, 16.04.2026 – 1 W 103/26, 1 W 104/16 - 1 W 256/26
- BGH, 11.12.2025 – V ZB 3/25Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens wegen drohender GesundheitsgefahrZitiert von 2
- BGH, 07.11.2025 – V ZR 155/24Nichtigkeit eines Kaufvertrages über Miteigentumsanteil; Verkehrswert von Miteigentumsanteil an GrundstückZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 90 ZVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZVG/90#abs-1 (1) Durch den Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks, sofern nicht im Beschwerdewege der Beschluß rechtskräftig aufgehoben wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZVG/90#abs-2 (2) Mit dem Grundstück erwirbt er zugleich die Gegenstände, auf welche sich die Versteigerung erstreckt hat.