Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 82
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 10
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 11.03.2009 – VIII ZR 83/08Zitiert von 8
- BGH, 03.04.2003 – IX ZR 93/02Zitiert von 1
- LG Kassel, 27.08.2010 – 3 T 345/10
- BGH, 15.09.2021 – VIII ZR 76/20Wohnraummiete: Sonderkündigungsrecht des Erstehers bei vereinbartem Ausschluss der Eigenbedarfskündigung zwischen Mieter und vormaligem EigentümerZitiert von 15
- BGH, 19.07.2012 – V ZB 265/11Teilungsversteigerung: Zuschlagsversagungsgrund bei doppeltem Ausgebot eines GrundstücksZitiert von 1
- BGH, 04.05.2000 – IX ZR 124/98Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Saarbrücken, 19.03.2014 – 2 U 16/13Zitiert von 3
- FG Düsseldorf, 08.12.2010 – 7 K 3228/09 GE
- FG Düsseldorf, 08.12.2010 – 7 K 3230/09 GE
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 82 ZVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
In dem Beschluß, durch welchen der Zuschlag erteilt wird, sind das Grundstück, der Ersteher, das Gebot und die Versteigerungsbedingungen zu bezeichnen; auch sind im Falle des § 69 Abs. 3 der Bürge unter Angabe der Höhe seiner Schuld und im Falle des § 81 Abs. 4 der Meistbietende für mithaftend zu erklären.