Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 11
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 15
Nach Gewicht
- BGH, 02.10.2003 – V ZB 38/02Zitiert von 3
- VG Meiningen, 22.02.2023 – 5 K 1279/20 Me
- VG Schleswig, 03.07.2018 – 9 A 216/16
- OLG Brandenburg, 22.07.2010 – 5 U 76/09Zitiert von 1
- LG Hagen, 11.05.2009 – 3 T 791/08
- LG Hagen, 11.05.2009 – 8 O 791/08
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 17.11.2023 – 22 U 173/22
- BGH, 28.05.2020 – V ZB 56/19Vermögensarrest: Vollstreckungsverbot; Rangfolge der Staatsanwaltschaft; Eintragung einer SicherungshypothekZitiert von 5
- BGH, 09.05.2014 – V ZB 123/13Zwangsversteigerungsverfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Behandlung einer Auflassungsvormerkung; Rangfolge im Verhältnis zu Ansprüchen der GemeinschaftZitiert von 14
15 Entscheidungen zu § 11 ZVG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 ZVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZVG/11#abs-1 (1) Sind Ansprüche aus verschiedenen Rechten nach § 10 Nr. 4, 6 oder 8 in derselben Klasse zu befriedigen, so ist für sie das Rangverhältnis maßgebend, welches unter den Rechten besteht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZVG/11#abs-2 (2) In der fünften Klasse geht unter mehreren Ansprüchen derjenige vor, für welchen die Beschlagnahme früher erfolgt ist.