Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1107 Einzelleistungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 28
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 02.10.2003 – V ZB 38/02Zitiert von 3
- BGH, 09.06.2016 – V ZB 61/15Änderung einer im Erbbaugrundbuch eingetragenen Sicherungsvormerkung in eine dingliche Wertsicherungsklausel: Eintragungserfordernis; Erfordernis der Zustimmung des nachrangig BerechtigtenZitiert von 5
- BGH, 20.10.2005 – IX ZR 145/04Zitiert von 7
- BGH, 01.10.2020 – V ZB 51/20Bedingung oder Befristung für ein dingliches Recht an einem Grundstück: Eintragung in das Grundbuch oder Bezugnahme auf eine Eintragungsbewilligung; Nachweis der Einigung zwischen Eigentümer und BerechtigtemZitiert von 7
- BGH, 02.03.2005 – IV ZR 212/04
- OLG Brandenburg, 14.03.2013 – 5 U 136/09Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 27.01.2023 – V ZR 261/21Grunddienstbarkeit: Vereinbarung der Aufteilung der Pflicht zur Unterhaltung einer Anlage auf dem belasteten Grundstück mit dinglicher Wirkung; Verpflichtung zur Übernahme der anteiligen Unterhaltungskosten einer Tiefgarage; wechselseitige Grunddienstbarkeiten; Eintragung der Vereinbarung nur in das Grundbuch des dienenden GrundstücksZitiert von 1
- OLG Dresden, 26.07.2021 – 12 Wx 29/21
- OLG Dresden, 12.01.2021 – 12 Wx 72/20Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1107 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf die einzelnen Leistungen finden die für die Zinsen einer Hypothekenforderung geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.