§ 945b Verordnungsermächtigung
Stand: 10.06.2019
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die näheren Bestimmungen über die Einrichtung und Führung des Registers, über die Einreichung von Schutzschriften zum Register, über den Abruf von Schutzschriften aus dem Register sowie über die Einzelheiten der Datenübermittlung und -speicherung sowie der Datensicherheit und der Barrierefreiheit zu treffen.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 945b ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LG Frankfurt am Main, 04.10.2021 – 2-09 T 155/21, 75 AR 7/20
- BVerfG, 30.09.2018 – 1 BvR 1783/17Stattgebender Kammerbeschluss: Erlass einstweiliger Verfügungen im Presse- und Äußerungsrecht ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners und ohne vorherige Abmahnung verletzt Betroffenen in dessen grundrechtsgleichem Recht auf prozessuale Waffengleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - Zur Zulässigkeit einer unmittelbar gegen eine einstweilige Verfügung erhobenen Verfassungsbeschwerde - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 76
- BVerfG, 30.09.2018 – 1 BvR 2421/17Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Grundsatzes der prozessualen Waffengleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) im presse- bzw äußerungsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren - teilweise ParallelentscheidungZitiert von 46
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