Gesetze / Justizverwaltungskostengesetz
JVKostG§ 13 Nichterhebung von Kosten bei unrichtiger Sachbehandlung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- LG Frankfurt am Main, 04.10.2021 – 2-09 T 155/21, 75 AR 7/20
- OLG Frankfurt am Main, 25.11.2021 – 18 W 197/21Zitiert von 1
- AG Frankfurt am Main, 23.02.2021 – 75 AR 7/20Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, werden nicht erhoben.